BDK: Europäischer Polizeikongress 2015: BDK fordert deutschlandweites Verbot von Hells Angels, Bandidos und anderen kriminellen Rockergruppierungen
(Berlin) - Nach dem gestrigen deutschlandweiten Verbot der kriminellen Rockergruppierung "Satudarah" durch Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière forderte heute der Bundesvorsitzende des Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK), André Schulz, den Verbot der Hells Angels, Bandidos, Gremium MC, Outlaws und aller weiteren bekannten und von den Sicherheitsbehörden als sogenannte Outlaw Motorcycle Gangs (OMCG) bezeichneten kriminellen Rockergruppierungen.
"Der BDK begrüßt das Satudarah-Verbot durch Bundesinnenminister de Maizière ausdrücklich. Der Staat zeigt hier deutlich seine Entschlossenheit und Handlungsfähigkeit gegen kriminelle Rockergruppierungen", so BDK-Chef Schulz im Rahmen des 18. Europäischen Polizeikongress heute in Berlin. "Wir begrüßen auch, dass der Kampf gegen alle Erscheinungsformen der Organisierten Kriminalität einer der erklärten Schwerpunkte des Bundesinnenministers ist, nicht zuletzt weil damit auch die überfällige Stärkung der Kriminalpolizei einhergehen muss."
Kriminelle Rockergruppierungen spielen in den typischen Deliktsfeldern der Organisierten Kriminalität (OK), wie Drogenhandel und -schmuggel, Waffen- und Menschenhandel, Schutzgelderpressung und Geldwäsche eine bedeutende Rolle. Die Anzahl der kriminellen Rockergruppierungen in Deutschland wächst stetig. Rockerkriminalität ist Organisierte Kriminalität. Gewalttaten aus diesen Gruppierungen haben überwiegend mit wirtschaftlichen Interessen zu tun. Es geht dabei um Machtdemonstration sowie dem Sichern von Gebietsansprüchen und Einflussbereichen. Zustände, die sich ein Rechtsstaat nicht leisten kann und nicht leisten darf.
"Der BDK fordert seit Jahren den bundesweiten Verbot aller OMCG und die generelle Eingruppierung als kriminelle Vereinigung. Die Mitgliedschaft in einem OMCG impliziert die Gesinnung des Einzelnen und damit die des gesamten Clubs! Eine Mitgliedschaft in einem OMCG ist ohne die Begehung von Straftaten gar nicht möglich. Der eingetragene Vereinszweck ist nur vorgeschoben und keinesfalls zutreffend", so Schulz weiter.
OK-Ermittlungsverfahren sind hochkomplex und binden verstärkt qualifiziertes Personal und technische Ressourcen. Man muss die kriminellen Rockergruppierungen speziell dort treffen, wo es ihnen wirklich weh tut: Man muss ihnen ihr kriminell erwirtschaftetes Vermögen entziehen. Neben den Strafverfolgungsbehörden müssen alle staatlichen Stellen kooperativ ihre verkehrs-, vereins-, gaststätten-, gewerbe- und baurechtlichen Handlungsmöglichkeiten ausschöpfen und den notwendigen Informationsaustausch einleiten.
"Ein Verbot ist kein Allheilmittel, verhindert aber zumindest das offene Agieren und unkontrollierte Zeigen von Symbolen der kriminellen Rockergruppen in der Öffentlichkeit. Es wird dadurch das martialische Auftreten eingedämmt und das Bedrohungspotenzial eingegrenzt. Der staatliche Kontroll- und Überwachungsdruck muss gegenüber diesem Personenkreis auch nach einem Verbot kontinuierlich erhöht und aufrecht gehalten werden", so BDK-Chef Schulz abschließend.
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