BDK: Es gibt keinen 100%igen Schutz vor terroristischen Anschlägen!
(Berlin) - Bundesinnenminister Thomas de Maizière stellte im Anschluss an das Sondertreffen der Innenminister von Bund und Ländern einen Maßnahmenkatalog im Kampf gegen die terroristische Bedrohungslage vor. Einige der präsentierten Maßnahmen sind sinnvoll, andere nicht mehr als Absichtserklärungen.
"Derzeit besteht eine hohe, aber nur abstrakte Gefahr eines Terroranschlages in Deutschland. Es gibt aktuell kein uns bekanntes konkretes Anschlagsrisiko", so der Bundesvorsitzende des BDK André Schulz in Berlin.
Schärfere Gesetze verhindern grundsätzlich keine Straftaten, dieser Illusion darf man sich nicht hingeben. Sie sind aber ein deutliches Zeichen eines Rechtsstaates, dass man ein entsprechendes Verhalten nicht toleriert. So sind die Überlegungen, entsprechenden Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen und auch bereits die Sympathiewerbung für Terrorvereinigungen unter Strafe zu stellen, durchaus zu begrüßen.
"Einen 100%igen Schutz gegen Straftaten und auch vor Terroranschlägen gibt es nicht. Damit kann auch Sicherheit staatlicherseits nur bis zu einem gewissen Grad garantiert werden. Daran würden auch noch schärfere bzw. grundrechtseinschneidendere Gesetze nichts ändern. Wir dürfen nicht unsere Freiheit für eine vermeintliche Sicherheit opfern. Man darf bei aller berechtigten Sorge nicht in Panik verfallen", so BDK-Chef Schulz.
Auch die geplante mögliche Entziehung des Personalausweises ist ein wichtiger Baustein im Kampf gegen den Terror, wird aber nicht jeden potenziellen Kämpfer an der Ausreise hindern. Schleusung funktioniert auch aus Deutschland heraus. Reisebewegungen von Jihadisten müssen aber spätestens an den Schengenaußengrenzen erkannt und unterbunden werden.
"Wir haben es mit einem gesamtgesellschaftlichen Problem zu tun, welches man nur politisch und nicht mit dem Strafgesetzbuch lösen kann. Aufklärung, Prävention und ein rechtzeitiges Erkennen von Radikalisierungstendenzen sind die Schlüssel zum Erfolg", so Schulz weiter.
Die gut gemeinte und richtige Absicht der Innenminister, Asylanträge deutlich schneller zu bearbeiten wird schon daran scheitern, dass jeder Antrag im Einzelfall geprüft werden muss und dem Asylsuchenden der Rechtsweg offen steht.
"Die Sicherheitsbehörden müssen hinsichtlich der personellen und materiellen Ressourcen in die Lage versetzt werden, das Menschenmögliche für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland tun zu können. Gerade hier gibt es noch erheblichen Handlungsbedarf", so Schulz abschließend.
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