Pressemitteilung | Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK)

BDK: Entkriminalisierung von Prostitution: Resolution von Amnesty International löst nicht die wirklichen Probleme

(Berlin) - Die jüngst von Amnesty International verabschiedete Resolution zur Entkriminalisierung der Prostitution geht in wesentlichen Punkten an der Realität vorbei und beschreibt nicht die tatsächlichen Verhältnisse im Rotlichtmilieu.

"Die Freigabe des gesamten Prostitutionsgewerbes ohne jede staatliche Regulierung ist höchst fahrlässig und im Ergebnis nicht wirklich zielführend. Der Rotlichtbereich ist wegen seiner leicht zu erzielenden Gewinne ständiger Anziehungspunkt für die Organisierte Kriminalität und Spielwiese von Schwerkriminellen. Jetzt die Zuhälterei legalisieren zu wollen, ist schon hanebüchen", so der Bundesvorsitzende des Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK), André Schulz, heute in Berlin.

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter befürwortet weder eine völlige Entkriminalisierung der Prostitution noch eine Bestrafung von Prostituierten, sondern einen differenzierten Weg! "Es ist richtig und notwendig, die Rechte von Sexarbeitern und Sexarbeiterinnen zu stärken, um sie so vor Übergriffen und Drohungen besser zu schützen. Das Ziel staatlicher Sanktionsmaßnahmen dürfen nicht die Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter sein, sondern die kriminellen Zuhälter und Menschenhändler", so BDK-Chef Schulz.

Die begrenzten Ressourcen von Polizei und Staatsanwaltschaft müssen auf die Ermittlung von Menschenhändlern und Zuhältern, die die Prostituierten ausbeuten, konzentriert werden und nicht auf die Verfolgung der Frauen selbst. Darüber hinaus ist die staatliche Konzessionierung von Prostitutionsbetrieben mit sicheren Rahmenbedingungen für die Arbeit im Milieu dringend erforderlich und seit Jahren überfällig.

"Prostitution ist nicht gleich Menschenhandel, beinhaltet dieses Phänomen jedoch. Nur durch die Stärkung der Rechte der Prostituierten bei gleichzeitiger staatlicher Regulierung des Prostitutionsgewerbes und enger Begleitung durch Fachdienststellen zur Bekämpfung des Menschenhandels und der Ausbeutung kann frühzeitig erkannt werden, ob der von Amnesty International angeführte "einvernehmliche Sex" in diesem Gewerbe auch tatsächlich einvernehmlich ist oder aus einer wirtschaftlichen und persönlichen Zwangslage erbracht bzw. erzwungen wird", so die Themenbeauftragte Menschenhandel/Kinderhandel des BDK, Kriminaldirektorin Heike Rudat.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK), Bundesgeschäftsstelle Pressestelle Poststr. 4-5, 10178 Berlin Telefon: (030) 24630450, Fax: (030) 246304529

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