BDK: Dem Wortbruch folgt Verfassungsbruch - Die falschen Prioritäten der NRW-Finanzpolitik rächen sich bitter
(Berlin) - "Der Bund Deutscher Kriminalbeamter sieht sich nachträglich darin bestärkt, bei den Oppositionsparteien des NRW-Landtages die Normenkontrollklage maßgeblich initiiert zu haben, die nun zum heutigen Richterspruch und der Feststellung der Verfassungswidrigkeit geführt hat", resümiert der Landesvorsitzende und stellvertretende Bundesvorsitzende des BDK, Sebastian Fiedler, in einer ersten Stellungnahme zum heutigen Richterspruch des NRW-Verfassungsgerichtshofs.
"Es muss sich endlich wieder in den Köpfen aller Politiker in den Ländern festsetzen, dass die Kernaufgaben des Staates zuerst zu erfüllen und zu bezahlen sind und politisch Wünschenswertes danach.
Der Bürger zahlt seine Steuern unter anderem für eine funktionierende Polizei, für eine effektive und effiziente Justiz und Finanzverwaltung. Hierauf hat er ebenso einen Anspruch, wie die dort tätigen Beamten auf eine verfassungsgemäße Besoldung. Da sie nicht streiken dürfen, müssen sie sich darauf verlassen dürfen, dass Ihre Besoldung nicht von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt wird." stellte Sebastian Fiedler unmissverständlich fest.
NRW-Finanzminister Walter-Borjans muss folgerichtig nun nachzahlen.
Schon jetzt haben sich die NRW-Beamten mit Sonderopfern in Höhe von über 2 Milliarden EUR an der Haushaltssanierung beteiligt. Damit dürfte mit dem heutigen Richterspruch Schluss sein. Das Urteil sollte darüber hinaus eine erhebliche Fernwirkung auf die Finanzpolitik der anderen Länder haben und wird sicherlich auch von den Richtern des Bundesverfassungsgerichts mit großer Aufmerksamkeit zur Kenntnis genommen. Dort steht schon seit Jahren eine Entscheidung zur Beamtenalimentation aus. Ein Beamter des BDK aus Aachen hatte sich zudem mit einer direkten Verfassungsbeschwerde gegen das aktuelle NRW-Besoldungsgesetz beim Bundesverfassungsgericht beschwert.
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