BDK: Bundeskanzlerin Merkel nimmt Justizminister Maas an die Leine und fordert Vorratsdatenspeicherung
(Berlin) - Jetzt nicht hinter Brüssel verstecken sondern sofort Gesetzesentwurf vorlegen! "Der Bund Deutscher Kriminalbeamter begrüßt die heutige Forderung von Bundeskanzlerin Merkel zur Wiedereinführung der sogenannten Vorratsdatenspeicherung ausdrücklich. Ebenso erfreulich ist, dass der SPD-Bundesvorsitzende und Vizekanzler Sigmar Gabriel diese Forderung mittlerweile teilt. Die befristete Speicherung von Kommunikationsdaten ist für die kriminalistische Beweisführung derzeit alternativlos, nicht nur im Bereich des Terrorismus sondern auch in zahlreichen anderen Deliktsbereichen und zur Gefahrenabwehr", so der BDK-Bundesvorsitzende André Schulz heute in Berlin.
"Sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Europäische Gerichtshof erklärte in ihren Urteilen richtigerweise, dass die Vorratsdatenspeicherung dem Gemeinwohl diene und für die Bekämpfung schwerster Kriminalität und zur Gefahrenabwehr benötigt wird. Beide Gerichte zeigten zudem die Rahmenbedingungen für die verfassungsgemäße Einführung auf", so Schulz weiter.
Jeder Kriminalist weiß, dass die Speicherung der Telekommunikationsdaten kein Allheilmittel ist, sondern nur ein Baustein in der Kriminalitätsbekämpfung darstellt. In Frankreich, wie in fast allen anderen europäischen Ländern, gibt es diese Speicherung. Die französische Polizei wertet derzeit die vorhandenen Telekommunikationsdaten aus. Die Daten haben bereits jetzt dabei geholfen, die Tat- und die Täterstrukturen aufzuhellen und werden vermutlich weitere Mitwisser bzw. Tathelfer aufdecken. Die Daten helfen dabei, zukünftige Anschläge nach Möglichkeit verhindern zu können. Die Kriminalpolizei in Deutschland wäre nach einem Anschlag nicht in der Lage, festzustellen, mit wem der oder die Täter zwei Wochen vor der Tat kommuniziert hätten. Verbindungen und Netzwerke könnten deshalb nur schwer oder gar nicht erkannt und aufgedeckt werden.
"Der BDK respektiert ausdrücklich die Kritik und Sorgen, die sich für einige aus der Vorratsdatenspeicherung ergeben. Was Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft keinesfalls wollen, ist das Ausspähen privater Daten nach Lust und Laune, genau das will die Exekutive sogar verhindern. Das Vorliegen eines Verdachts im Einzelfall, die staatsanwaltschaftliche Überprüfung, der Richtervorbehalt und das Vorliegen konkreter Straftaten, sind die Grundvoraussetzungen zur Nutzung der Telekommunikationsdaten zur Strafverfolgung", so BDK-Chef Schulz.
Seitens der Politik müssen die Sicherheitsbehörden hinsichtlich der rechtlichen Möglichkeiten sowie der personellen und materiellen Ressourcen in die Lage versetzt werden, alles Menschenmögliche für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland unternehmen zu können. Hier gibt es noch erheblichen Handlungsbedarf!
"Opfer und Geschädigte haben ein Grundrecht auf Sicherheit, Schutz und Aufklärung von Straftaten. Es gibt derzeit zur Vorratsdatenspeicherung keine Alternativen, die einen geringschwelligeren Grundrechtseingriff darstellen würden. Zur kriminalistischen Beweisführung sowie zum Nachweis und zur Aufhellung von Tat- und Täterstrukturen und damit auch zur Abwehr von terroristischer Bedrohung führt im 21. Jahrhundert kein Weg an der Vorratsdatenspeicherung vorbei. Die Regierung muss jetzt umgehend die längst überfällige Verantwortung übernehmen, das Gesetz auf den Weg bringen und darf sich nicht hinter Brüssel verstecken!", so der BDK-Bundesvorsitzenden Schulz abschließend.
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