BDK: Bundeskabinett beschließt Wiedereinführung der Speicherung von / Telekommunikationsdaten: Gesetzesentwurf hat erhebliche Schwachstellen und geht in wesentlichen Bereichen an der Praxis vorbei!
(Berlin) - Am heutigen Mittwoch hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Speicherung von Verbindungsdaten, der sogenannten Vorratsdatenspeicherung, beschlossen. Am 12. Juni soll nun die erste Beratung über das Gesetz im Bundestag erfolgen, anschließend wird der Entwurf voraussichtlich an den Rechtsausschuss zur Beratung verwiesen.
"Wir begrüßen grundsätzlich die längst überfällige Wiedereinführung der Speicherung von Telekommunikationsdaten. Wir brauchen diese Daten als Baustein in der Kriminalitätsbekämpfung und zur Abwehr schwerster Straftaten dringend. Der Gesetzesentwurf ist aber bei weitem nicht ausreichend und fernab der Anforderungen aus der Praxis", so der Bundesvorsitzende des Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) heute in Berlin.
"Die geplante Neuregelung der Verkehrsdatenerhebung bleibt in wesentlichen Teilen sogar noch hinter der heutigen Rechtslage zurück und ist somit sogar eine Verschlechterung. Das Gesetz entspricht damit nicht den Bedürfnissen einer effektiven Strafverfolgung", so BDK-Chef Schulz.
Die praktische Arbeit hat gezeigt, dass die vorgesehenen Fristen für IP-Adressen und Verbindungsdaten zu Telefongesprächen erheblich zu kurz sein werden. Eine Speicherfrist von 3 Monaten ist hier mindestens erforderlich. Wesentliche Datenerhebungen schließt das Gesetz ganz aus.
"Gerade der Katalog möglicher Straftaten, die eine entsprechende Datenerhebung rechtfertigen, greift viel zu kurz. So ist der sexuelle Missbrauch von Kindern und Vergewaltigung zum Beispiel explizit ausgenommen. Wir könnten die Täter eventuell anhand von Telekommunikationsspuren ermitteln, dürfen die Daten dafür aber nicht erheben. Das erklären sie bitte mal den Opfern", so BDK-Chef Schulz.
"Wir brauchen nicht immer eine abstrakte Terrorgefahr zu beschwören, Telekommunikationsdaten werden heute auch bei sogenannter Alltagskriminalität wie dem Wohnungseinbruch und bei Betrugstaten benötigt. Die Politik lässt die Bürger im Stich und rät ihnen stattdessen zur Selbsthilfe, ein Trauerspiel."
Die Polizei darf bei zahlreichen Delikten den Wohnraum technisch überwachen und Gesprächsinhalte aufzeichnen, darf aber nicht wissen, wer vor vier Wochen mit wem telefoniert hat. Das ist eine Pervertierung des Grundrechtsschutzes.
"Wir müssen in Deutschland endlich im 21. Jahrhundert ankommen und dürfen uns nicht hinter Ideologien und kolportierten Halbwahrheiten sogenannter Netzaktivisten verstecken. Hier ist die Politik in der Pflicht! Wir brauchen endlich eine gesamtgesellschaftliche Diskussion über den Datenschutz in Deutschland, der sich an der Praxis einer digitalisierten Gesellschaft orientiert", so die abschließende Forderung vom Bundesvorsitzenden Schulz.
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