BDK: Bauernopfer Harald Range - Bundesjustizminister Maas versagt auf ganzer Linie
(Berlin) - "In Deutschland hatte sich seit einiger Zeit eine Whistleblower- und Durchstecker-Mentalität entwickelt, die zwar vermeintliche Missstände offenlegt, aber insgesamt kritisch betrachtet werden muss. Gerade die Arbeit der Sicherheitsbehörden wird dadurch teilweise konterkariert und so die Innere Sicherheit in Teilen gefährdet. Die konkrete Anzeige vom Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Dr. Hans-Georg Maaßen, war aufgrund der vorliegenden Verdachtsmomente berechtigt und konsequent", so der Bundesvorsitzende des Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK), André Schulz, heute in Berlin.
Der Generalbundesanwalt ist auf dem Gebiet des Staatsschutzes die oberste Strafverfolgungsbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Er übt das Amt in allen schwerwiegenden Staatsschutzstrafsachen aus, die die innere oder äußere Sicherheit in besonderem Maße berühren. Der Generalbundesanwalt muss sich als politischer Beamter bei der Erfüllung seiner Aufgaben in Übereinstimmung mit den für ihn einschlägigen grundlegenden kriminalpolitischen Ansichten und Zielsetzungen der Regierung befinden.
"Die Anzeige des Verfassungsschutzes wurde von einem internen Rechtsgutachten gestützt, welches den Anfangsverdacht des Verrates von Staatsgeheimnissen durch die Betreiber von Netzpolitik.org stützt. Generalbundesanwalt Range hat bei den eingeleiteten Maßnahmen mit Augenmaß gehandelt und nur wenig Spielraum, auf ein Ermittlungsverfahren zu verzichten. Zudem waren Bundesinnenministerium und -justizministerium von Anfang an im Bilde. Jetzt dort so zu tun als ob man von dem Verfahren ebenfalls überrascht sei, ist schon hanebüchen", so BDK-Chef Schulz.
Range warf Maas gestern in einer Pressekonferenz vor, Einfluss auf die Ermittlungen genommen zu haben und damit in die Unabhängigkeit der Justiz einzugreifen. Range erklärte, dass er von Maas Anweisung bekommen habe, ein weiteres, externes Gutachten - welches ebenfalls zu dem Ergebnis gelangt, dass es sich um Staatsgeheimnisse handelt - sofort zu stoppen und bezeichnete diesen Vorgang als "unerträglichen Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz."
"Der Generalbundesanwalt untersteht der Dienstaufsicht durch den Bundesjustizminister und kann von diesem generelle Weisungen erhalten, die einer sachgerechten Erfüllung der Aufgaben der Staatsanwaltschaft aber nicht entgegenstehen dürfen. Es ist absolut nicht hinnehmbar und mit unserem Rechtsstaat unvereinbar, wenn er direkt in der Sache Einfluss genommen hat, nur weil ihm ein mögliches Ergebnis der Ermittlungen politisch nicht gefällt", so Schulz.
Das Verhalten von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) zeigt deutlich, dass die seit Jahren vom Deutschen Richterbund und dem Bund Deutscher Kriminalbeamter geforderte Abschaffung des politischen Weisungsrechts an die Staatsanwaltschaft nun erneut auf die Tagesordnung gehört.
"Der Bundesjustizminister trägt innerhalb der Bundesregierung und gegenüber dem Parlament die volle politische Verantwortung. Mit seinem Handeln hat Maas die beispielhafte Karriere eines Vorzeigejuristen unschön beendet, die Arbeit der Staatsanwaltschaft öffentlich diskreditiert und das Vertrauen in eine objektive Strafverfolgung beschädigt. Dies muss Konsequenzen haben", so BDK-Chef Schulz abschließend.
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