Pressemitteilung | Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK)

BDK: Aufhebung des Kutten-Verbotes durch BGH nicht überraschend / Hells Angels, Bandidos und Co. bundesweit verbieten!

(Berlin) - "Das heutige Urteil des Bundesgerichtshofes kommt für Experten nicht wirklich überraschend und war leider abzusehen. Die Auswirkungen auf die Arbeit der Polizei müssen nun in Ruhe geprüft werden. Kuttentrageverbote können polizeirechtlich immer noch ausgesprochen und die Kutten auch eingezogen werden, nur strafbar ist dies bei nichtverbotenen Clubs eben nicht. Hier muss umgehend das Vereinsgesetz entsprechend geändert werden", so der BDK-Bundesvorsitzende André Schulz heute in Berlin.

Kriminelle Rockergruppierungen (OMCGs) spielen in den typischen Deliktsfeldern der Organisierten Kriminalität (OK), wie Drogenhandel und -schmuggel, Waffen- und Menschenhandel, Schutzgelderpressung und Geldwäsche eine bedeutende Rolle. Rockerkriminalität ist Organisierte Kriminalität! Gewalttaten aus diesen Gruppierungen haben überwiegend mit wirtschaftlichen Interessen zu tun. Es geht dabei um Machtdemonstration sowie dem Sichern von Gebietsansprüchen und Einflussbereichen. Zustände, die sich ein Rechtsstaat nicht leisten kann - nicht leisten darf!

"Der BDK fordert seit Jahren das bundesweite Verbot aller OMCG und die generelle Eingruppierung als kriminelle Vereinigung. Die Mitgliedschaft in einem OMCG impliziert die Gesinnung des Einzelnen und damit die des gesamten Clubs! Der eingetragene Vereinszweck ist nur vorgeschoben und keinesfalls zutreffend", so Schulz weiter.

OK-Ermittlungsverfahren sind hochkomplex und binden verstärkt qualifiziertes Personal und technische Ressourcen. Man muss die kriminellen Rockergruppierungen speziell dort treffen, wo es ihnen wirklich weh tut: Man muss ihnen ihr kriminell erwirtschaftetes Vermögen entziehen. Neben den Strafverfolgungsbehörden müssen alle staatlichen Stellen kooperativ ihre verkehrs-, vereins-, gaststätten-, gewerbe- und baurechtlichen Handlungsmöglichkeiten ausschöpfen und den notwendigen Informationsaustausch einleiten.

"Ein Verbot der kriminellen Rockergruppierungen ist kein Allheilmittel, verhindert aber zumindest das offene Agieren und unkontrollierte Zeigen von Symbolen in der Öffentlichkeit. Es wird dadurch das martialische Auftreten eingedämmt und das Bedrohungspotenzial eingegrenzt. Der staatliche Kontroll- und Überwachungsdruck muss gegenüber diesem Personenkreis auch nach einem Verbot kontinuierlich erhöht und aufrecht gehalten werden", so BDK-Chef Schulz abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK), Bundesgeschäftsstelle Pressestelle Poststr. 4-5, 10178 Berlin Telefon: (030) 24630450, Fax: (030) 246304529

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