BDIU kritisiert geplantes Bundesmeldegesetz
(Berlin) - Der BDIU kritisiert mehrere Regelungen, die der Gesetzgeber in seinem "Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens (MeldFortG)" vorgeschlagen hat, vor allem aber den geplanten Paragrafen 47. Durch ihn soll die Erteilung von Melderegisterauskünften künftig stark eingeschränkt werden.
Inkassounternehmen sind auf die Adressauskünfte der Einwohnermeldeämter angewiesen, um die Anschriften säumiger Zahler zu ermitteln. Der Gesetzgeber will mit den geplanten Neuregelungen verhindern, dass Informationen aus dem Melderegister zum Adresshandel oder zu Werbezwecken missbräuchlich verwendet werden. Dieses Ziel kritisiert der BDIU zwar nicht. Aber er sieht die Gefahr, dass die Regelungen weit über das Ziel hinausschießen.
Zahlreiche Branchen wären betroffen, darunter Banken, Versicherungen, Versandhändler und Krankenkassen. Sie sind auf die Dienste von Inkassounternehmen und Auskunfteien angewiesen und nutzen die öffentlich zugänglichen Daten zur Adresspflege. Würde der Regierungsentwurf wie vorgeschlagen Gesetz, wäre dies eine unzulässige Übergewichtung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung gegenüber dem Informationsgrundrecht der Unternehmen, so der Verband in seiner Stellungnahme. Dieser Schritt wäre weder erforderlich noch angemessen.
Für Gläubiger würde die Rechtsverfolgung massiv eingeschränkt und voraussichtlich erheblich teurer. Der Verband schlägt stattdessen eine Reihe von Änderungen vor. Die detaillierte Stellungnahme vom 19. September 2011 ist auf der Webseite des BDIU zu downloaden unter: http://www.bdiu.de/_downloads/317.pdf
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU)
Marco Weber, Pressereferent
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