Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU)

BDIU empfiehlt Bundesrat Ablehnung der Insolvenzrechtsänderungen

(Hamburg) - Gut zweieinhalb Jahre nach Einführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens will der Gesetzgeber nun nachbessern. Kernpunkte der am 27. September 2001 im Bundesrat zur Abstimmung stehenden Insolvenzrechtsänderungen sind die Verkürzung der Wohlverhaltensperiode zur Erlangung der so genannten Restschuldbefreiung und die Stundung der Prozesskosten für völlig mittellose Schuldner.

Laut Berechnungen des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU), Hamburg, werden die beabsichtigten Änderungen die Länderhaushalte mit jährlich 390,2 Millionen Mark belasten. Gläubiger müssten nach Inkrafttreten des Gesetzes mit mehr Forderungsausfällen rechnen.


„Wir begrüßen grundsätzlich das Bestreben der Bundesregierung, redlichen Schuldnern die Entschuldung zu erleichtern“, so Ulf Giebel, Präsident des Bundesverbands Inkasso (BDIU). „Die geplanten Änderungen gehen allerdings einseitig zu Lasten der Gläubiger.“


Nach dem geplanten Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Dezember 2001 befürchtet der BDIU eine Welle an Verbraucherinsolvenzverfahren bei den Gerichten. „Bislang ist noch völlig unklar, woher die personellen und fi-nanziellen Mittel für diese Verfahren kommen sollen“, kritisiert Giebel. So sehen die Insolvenzrechtsänderungen vor, auch völlig mittellosen Schuldnern den Zugang zum Verbraucherinsolvenzverfahren zu eröffnen. Dafür sollen ihnen zunächst die anfallenden Prozesskosten gestundet werden – pro Verfahren sind das rund 3.000 Mark. Wenn sie auch vier Jahre nach Ende des Verfahrens nicht imstande sein sollten, die Kosten zu bezahlen, sollen sie ihnen komplett erlassen werden. „Das kostet die Länder laut unseren Berechnungen pro Jahr 390,2 Millionen Mark“, so Giebel. Die Bundesregierung beziffert die Kosten lediglich auf 51 Millionen Mark. „Die Länder sollten daher das Gesetz bei der Abstimmung im Bundesrat ablehnen.“


Zu den Kernpunkten der geplanten Änderungen gehört die Verkürzung der so genannten Wohlverhaltensperiode, nach der ein Schuldner eine gerichtliche Befreiung von seinen restlichen Schulden erlangen kann. In dieser Zeit muss der Schuldner den pfändbaren Teil seines Einkommens an einen Treuhänder abführen, der seinerseits dafür sorgt, die Gläubiger bestmöglich zu befriedigen. Die Wohlverhaltensperiode soll künftig von bisher regelmäßig
sieben auf sechs Jahre verkürzt werden. Eine weitere Verkürzung erfolgt dadurch, dass der Zeitpunkt der Eröffnung und nicht erst die Aufhebung des gerichtlichen Insolvenzverfahrens maßgebend sein soll.


„Das bedeutet, dass die Wohlverhaltensphase vor der endgültigen Restschuldbefreiung eigentlich nur noch rund fünf Jahre dauert,“ sagt Verbandspräsident Giebel. „Dabei handelt es sich bei den bisherigen sieben Jahren um einen Zeitraum, der auch bei Darlehen von Kreditinstituten durchaus üblich ist. Es ist völlig unverständlich, warum Schuldner besser gestellt werden sollten als vertragstreue Darlehensnehmer.“


Ein weiterer Kritikpunkt des Verbandes ist, dass die Länge der Wirksamkeit von Lohnvorausabtretungen von bisher drei auf zwei Jahre verkürzt werden soll. Gleichzeitig plant der Gesetzgeber, noch in diesem Jahr die Pfän-dungsfreigrenzen erheblich, nämlich um rund 50 Prozent, zu erhöhen. „Damit ist bereits ausreichend für den Schuldnerschutz gesorgt“, so Giebel. „Als Kreditsicherungsmittel wird die Lohnabtretung durch die Verkürzung auf zwei Jahre deutlich abgewertet – das kann zu einer Kreditverteuerung für alle Verbraucher führen.“


Bereits jetzt müssen laut Angaben des Verbandes die Gläubiger im Verbraucherinsolvenzverfahren auf über 90 Prozent ihrer berechtigten Forderungen verzichten. Giebel: „Ein solcher Forderungsausfall zwingt Unternehmen dazu, die Fehlsumme über Preiserhöhungen auf die gesamte vertragstreue Kundschaft umzulegen. Durch die jetzt im Bundesrat zur Abstimmung stehenden Änderungen haben die Gläubiger mehr Forderungsausfälle zu befürchten – und das bei einer ohnehin schlechten Zahlungsmoral.“


In regelmäßigen Umfragen, die der BDIU unter seinen Mitgliedsunternehmen durchführt, registriert der Verband seit Jahren ein kontinuierliches Nachlassen der Zahlungsmoral. So hat die Quote derjenigen Schuldner, die Rechnungen bewusst nicht bezahlen, zuletzt dramatisch zugenommen. Alleine zwischen dem dritten Quartal 2000 und dem ersten Quartal 2001 haben mehr als die Hälfte (52 Prozent) der Inkasso-Unternehmen die Erfahrung gemacht, dass private Schuldner ihre Rechnungen absichtlich nicht bezahlen. „Die Botschaft der jetzt beabsichtigten Änderungen ist klar: Schulden machen lohnt sich“, kritisiert Inkasso-Präsident Giebel. „Wir befürchten, dass die Quote der bewussten Nichtzahler dadurch weiter steigen wird. Dabei können Forderungsausfälle gerade kleine Unternehmen leicht in die Zahlungsunfähigkeit führen. Verlust von Arbeitsplätzen wäre die unmittelbare Folge.“


Insgesamt habe der Gesetzgeber bei den Änderungen des Insolvenzrechts das Ziel der „bestmöglichen Befriedigung der Gläubiger“ aus den Augen verloren, so der Inkasso-Verband. „Die vorgerichtliche Einigung zwischen Schuldner und Gläubiger ist unbürokratisch und für alle am billigsten“, so Giebel.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) Brennerstr. 76 20099 Hamburg Telefon: 040/2808260 Telefax: 040/28082699

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