Pressemitteilung | (BDI) Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.

BDI zum Forschungszulagen-Gesetz: Industrie sieht noch Verbesserungsbedarf

(Berlin) - Zum Beschluss des Forschungszulagen-Gesetzes im Bundeskabinett äußert sich BDI-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang: "Industrie sieht noch Verbesserungsbedarf"

- "Deutschland hat sich mehr als 40 Jahre Diskussion über die
steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung erlaubt,
während sie in fast allen OECD-Staaten längst Realität ist. Das
ist ein Luxus, den wir uns hierzulande nicht allzu oft leisten
sollten.

- Der BDI sieht Verbesserungsbedarf am Entwurf. Die Kosten für
Auftragsforschung sollten dem Auftraggeber zugeordnet werden,
weil vor allem kleine und mittlere Unternehmen ohne eigene
Forschungs- und Entwicklungskapazitäten von der Förderung
profitieren sollten. Langfristig muss das Fördervolumen wachsen,
damit größere Anreize und stärkere gesamtwirtschaftliche Effekte
entstehen.

- Das Antragsverfahren muss einfacher und kostengünstiger
gestaltet werden. Im Vorschlag zur Vermeidung von
Doppelförderung müssen steuerlich begünstigte Aufwendungen für
Forschung und Entwicklung sowie öffentlich geförderte
Aktivitäten von Forschung und Entwicklung deutlicher voneinander
getrennt werden. So lässt sich Doppelförderung vermeiden."

Die Stellungnahme der acht Verbände finden Sie hier.

https://bdi.eu/publikation/news/forschungszulagengesetz/

Quelle und Kontaktadresse:
(BDI) Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. Pressestelle Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: (030) 2028-0, Fax: (030) 2028-2566

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