Pressemitteilung | Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. (BDI)

BDI weist Honorar-Nachbesserung als „völlig unzureichend“ zurück

(Wiesbaden) - Das Ergebnis der Nachverhandlungen im Erweiterten Bewertungsausschuss zur Neuordnung der vertragsärztlichen Vergütung wird vom Erweiterten Vorstand des Berufsverbands Deutscher Internisten BDI e.V. als völlig unzureichend zurückgewiesen.

Nach wie vor werden einzelne Kassenärztliche Vereinigungen benachteiligt, die Devise „gleiches Honorar für gleiche Leistung“ wird vernachlässigt.

Der für die EBM-Reform zugrunde gelegte betriebswirtschaftlich kalkulierte Punktwert von 5,11 Cent ist in weite Ferne gerückt. Stattdessen wurde der vom Bewertungsausschuss im August beschlossene Punktwert von 3,5058 Cent jetzt noch einmal auf nur noch 3,5001 Cent reduziert.

Der Erweiterte BDI-Vorstand beharrt nachdrücklich auf der Forderung nach einer angemessenen Vergütung der ärztlichen Leistungen unter der Vorgabe, dass gleiche ärztliche Leistungen auch gleich honoriert werden müssen.

Der Erweiterte Vorstand bedauert, dass die Bundesregierung dem Jobmotor Gesundheitswesen immer noch nicht die Beachtung schenkt, die ihm für eine qualitativ hoch stehende Patientenversorgung zukommen müsste.

Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband Deutscher Internisten e.V. (BDI) Helge Rühl, Geschäftsführer Schöne Aussicht 5, 65193 Wiesbaden Telefon: (0611) 18133-0, Telefax: (0611) 18133-50

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