BDI warnt vor massiver Umverteilung ab 2010 / Über- und Unterversorgung wirken sich auf Punktwert aus
(Wiesbaden) - Als Vollstrecker von Ulla Schmidts Erbe hat der Erweiterte Bewertungsausschuss im September 2009 einen folgenschweren Beschluss gefasst: In Planungsbezirken mit festgestellter Überversorgung sollen die Punktwerte gesenkt werden und in Planungsbezirken mit festgestellter Unterversorgung soll es Zuschläge geben. Nach einer einjährigen Schonfrist soll die Regelung ab 2011 für alle Vertragsärzte greifen, für bereits länger niedergelassene Vertragsärzte etwas langsamer, für neue in voller Härte.
"Die im § 87 Abs. 2e SGB V vorgeschriebene Festlegung der Punktwerte ist ein Musterbeispiel für die auf zentralistische Planung setzende Ideologie der ehemaligen SPD-Ministerin, die das gesamte GKV-WSG durchzieht", stellt BDI-Präsident Dr. Wolfgang Wesiack fest. "Damit muss jetzt Schluss sein."
Der Berufsverband Deutscher Internisten, BDI e.V., lehnt diesen erneuten bürokratischen Eingriff in die vertragsärztliche Vergütung als ungeeignet und unzumutbar ab. Die vom Bewertungsausschuss beschlossenen Vorgaben sind sachfremd und werden nur zu einer Reduktion der Gesamtvergütung in betroffenen Ländern führen, stellt der Erweiterte Vorstand des BDI in einem Beschluss fest.
Der zu erwartende Mittelabfluss wird massive Verwerfungen in der Versorgungslandschaft auslösen. Der BDI fordert die Krankenkassen auf, zusätzliches Geld für die Unterversorgung zur Verfügung zu stellen, anstatt zu versuchen, Versorgungsmängel durch den Griff in die Taschen der niedergelassenen Ärzte zu korrigieren.
Quelle und Kontaktadresse:
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