BDI: Sprechstundenkontingente gibt es schon jetzt
(Wiesbaden) - Mit Erstaunen nimmt der Berufsverband Deutscher Internisten (BDI) die Forderung der Krankenkassen zur Kenntnis, in der vertragsärztlichen Versorgung für die zugelassenen Ärztinnen und Ärzte ein festes Sprechstundenkontingent zu fordern.
Offensichtlich kennt der Spitzenverband Bund der Krankenkassen die bereits jetzt bestehenden Verhältnisse in den Praxen nicht. Dort ist das Budgetierungsprinzip unseres Gesundheitswesens voll angekommen. Das Honorar wird bestimmt durch die Vorgaben zu Fallzahlen und zu Fallwerten der zu versorgenden Patienten. Bei jedem darüber hinaus behandelten Patienten fallen somit nur noch Kosten an. Den Vertragsärzten bleibt damit die Wahl, diese Patienten nahezu unentgeltlich zu behandeln oder die Praxis zum Quartalsende zu schließen. Schätzungen gehen davon aus, dass durch diese Regelung und den Zwang, die Patienten dennoch zu versorgen, 25 Prozent der erbrachten Leistungen von den Krankenkassen nicht bezahlt werden.
"Damit besteht schon jetzt in der Versorgung eine Art Sprechstundenkontingentierung. Die Forderung der Krankenkassen zeigt, dass sie die Versorgungswirklichkeit noch nicht wahrgenommen haben.", stellt Dr. Spies, Präsident des BDI, fest.
Wenn sich übrigens alle Vertragsärzte an die Budgetierung halten und keine Patienten mehr zusätzlich behandeln würden, käme es zu drastischen Engpässen.
Der BDI fordert deshalb die Krankenkassen auf, die Forderung der Allianz Deutscher Ärzteverbände, nach Lockerung bzw. Aufhebung der Budgetierung, gegenüber der Politik bei den Koalitionsverhandlungen zu unterstützen.
Auch die zweite Forderung der Krankenkassen muss kritisch hinterfragt werden. Der Vorschlag, eine Bevorzugung von Privatpatienten zukünftig als Verstoß gegen die Pflichten eines Kassenarztes zu definieren und dies von den Kassenärztlichen Vereinigungen sanktionieren zu lassen, ist wohl der Mottenkiste der Staatsmedizin entnommen.
Die Behauptung, dass durch die Beiträge der 72 Millionen Kassenpatienten auch für Privatversicherte eine flächendeckende Versorgung möglich sei, ist weniger als die halbe Wahrheit. "Durch die Einnahmen aus der privaten Krankenversicherung werden die Defizite der Vergütung der gesetzlichen Krankenversicherung wenigstens teilweise ausgeglichen. Nur so sind übrigens die Praxen in der Lage, die Patientenzahlen über die Budgetierungsvorgabe hinaus überhaupt noch zu versorgen. Damit leistet die private Krankenversicherung einen Beitrag auch für die Versorgung der gesetzlich Versicherten und damit für deren Versorgungssystem.", stellt Dr. Spies die Aussage von Stackelbergs richtig.
Der BDI ist bereit, die Krankenkassen über die Versorgungsrealität in den Praxen noch detaillierter zu informieren, übrigens ohne Wartezeiten!
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