BDI öffnet sich Selektivverträgen / Wesiack: Ein Plus für Ärzte und Patienten
(Wiesbaden) - Der Berufsverband Deutscher Internisten, BDI e.V., will durch Selektivverträge die vertragsärztliche Tätigkeit attraktiver machen und die Zusammenarbeit zwischen den Sektoren unseres Gesundheitswesens fördern. Die Honorarumverteilung durch die KBV benachteiligt besonders die Internisten. BDI-Präsident Dr. Wolfang Wesiack: "Daran ist vor allem die Budgetierung schuld."
Der BDI öffnet sich für das Selektivvertragssystem, weil er darin eine sinnvolle Ergänzung zum Kollektivvertrag sieht. Er will zukünftig als Anbieter von Selektivverträgen regional wie überregional auftreten. Der Berufsverband strebt Vollverträge an, die sowohl die hausarztzentrierte Versorgung (§ 73b SGB V), die facharztzentrierte Versorgung (§ 73c ) sowie die stationäre Versorgung (§ 140a ff, § 116b, § 115a) einbeziehen. Solche Verträge sollen mit den Kostenträgern verhandelt werden. Die Abrechnung soll über ein geeignetes Abrechnungszentrum abgewickelt werden.
Im stationären Sektor geht es in erster Linie nicht um aktive Honorarsicherung, sondern um optimierte Versorgungsprozesse an der Schnittstelle ambulant/stationär. Die Einbeziehung des stationären Sektors bietet den Vorteil einer internistischen Behandlung aus einem Guss, von der hausärztlichen Versorgung bis hin zur spezialisierten stationären Versorgung. Hier ist der BDI prädestiniert, entsprechende Versorgungsprogramme anzubieten. Der BDI ist bereit, mit allen notwendigen Vertragspartnern zu verhandeln.
Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband Deutscher Internisten e.V. (BDI)
Tilo Radau, Geschäftsführer
Schöne Aussicht 5, 65193 Wiesbaden
Telefon: (0611) 18133-0, Fax: (0611) 18133-50