Pressemitteilung | (BDI) Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.

BDI kritisiert Entscheidung des Bundesrats für Tariftreue

(Berlin) - Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) kritisiert die Entscheidung des Bundesrates vom 22.06. für ein Gesetz zur tariflichen Entlohnung bei öffentlichen Aufträgen. Damit setze die Länderkammer ein falsches politisches Signal, das Beschaffungswesen im großen Stil für die Durchsetzung allgemeinpolitischer Zielsetzungen zu instrumentalisieren. Mit einer Verpflichtung zur Tariftreue werde anderen Forderungen erst Tür und Tor geöffnet - z.B. nach einer Frauenquote.

Jedes Kriterium, dass bei der Auswahl der Bieter über den Nachweis von Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hinaus gefordert werde, wirke sich wettbewerbsverzerrend auf die Auftragsvergabe aus und sei daher strikt abzulehnen, so der BDI. So führe der Gesetzesentwurf zu einem Lohndiktat gegenüber tarifungebundenen Unternehmen, die damit ihrer oftmals einzigen Wettbewerbschance im Vergabeverfahren beraubt würden. Darüber hinaus öffne die Kombination mehrerer wettbewerbsfremder Aspekte bei der Angebotsbewertung bedenkliche Beurteilungsspielräume, die für Manipulation und Korruption anfällig seien.

Vollkommen unverständlich sei der legislative Aktionismus, den die Länder an den Tag legten. Auch einem bundesweiten Tariftreuegesetz stünden die gleichen rechtlichen Bedenken entgegen, die das Bundesverfassungsgericht derzeit anhand des Berliner Vergabegesetzes prüfe. Werde hierbei - wie zuvor vom Bundesgerichtshof – die Verfassungswidrigkeit festgestellt, wirke sich dies auch auf das vom Bundesrat unterstützte Regelwerk aus.

An Bundesregierung und Bundestag appellierte der BDI, sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu einer streng wettbewerblichen Ausrichtung des öffentlichen Auftragswesens zu bekennen und dem Gesetzentwurf eine Absage zu erteilen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) Breite Str. 29 10178 Berlin Telefon: 030/20280 Telefax: 030/20282566

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