BDI: Kabinettsentwurf zur Erbschaftsteuer bleibt hinter Erwartungen zurück / Erhalt der Arbeitsplätze im Vordergrund / Überwachungsfristen von über 30 Jahren deutlich reduzieren / Kritik an Rückgriff auf bereits vorhandenes Privatvermögen
(Berlin) - "Der Kabinettsentwurf zur Erbschaftsteuer bleibt mit Blick auf notwendige Nachbesserungen hinter den Erwartungen zurück." Das sagte BDI-Hauptgeschäftsführer Markus Kerber am Dienstag in Berlin. Zwar werde die Grenze für die Bedürfnisprüfung von 20 auf 26 Millionen Euro leicht erhöht, jedoch im Gegenzug die Sockelverschonung um fünf Prozentpunkte deutlich reduziert. "Das ergibt keinen Sinn", erklärte Kerber.
"Der Erhalt von Arbeitsplätzen steht im Vordergrund. Deshalb bedürfen gerade die großen Familienunternehmen einer Verschonung." Allein die größten 32.000 der 3,6 Millionen Unternehmen in Deutschland würden mehr als zwei Fünftel der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze tragen. Zudem seien sie Auftraggeber für kleine Unternehmen.
"Die Erbschaftsteuer muss der Wirtschafts- und Unternehmensstruktur Rechnung tragen. Der Gesetzgeber muss die Kapital- und Gesellschafterbindung in familiengeführten Unternehmen mit praxisgerechten Fristen berücksichtigen", forderte Kerber.
Eine Überwachung der Gesellschaftsverträge mit Kapital- und Gesellschafterbindungen von über 30 Jahren hält der BDI-Hauptgeschäftsführer für "praxisfern". Sie müsse an die Fortführungsfristen von sieben Jahren angepasst werden. Kerber: "Ob ein Rückgriff auf das bereits vorhandene Privatvermögen überhaupt notwendig ist, finde ich nach wie vor zweifelhaft. Das geht über die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinaus."
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