Pressemitteilung | (BDI) Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.

BDI-Hauptgeschäftsführer Schnappauf: „Neues Außenwirtschaftsgesetz ist ein falsches Signal“ / Deutschland muss besonders offen und attraktiv für ausländische Investoren sein / Mehr als zwei Millionen deutsche Arbeitsplätze bei Unternehmen in ausländischer Hand / Gesetzentwurf verstößt gegen Europarecht

(Berlin) - „Mit der vorgeschlagenen Investitionskontrolle setzt die Bundesregierung ein wirtschaftspolitisch falsches Signal für den Investitionsstandort Deutschland.“ So kommentierte BDI-Hauptgeschäftsführer Schnappauf den heutigen (20. August 2008) Kabinettsbeschluss zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes. „Als Exportweltmeister und wichtiges Herkunftsland von Auslandsinvestitionen ist Deutschland stark auf offene Märkte angewiesen. Daher muss Deutschland besonders offen und attraktiv für ausländische Investoren sein.“ Ausländische Investoren halten in Deutschland derzeit einen Investitionsbestand in Höhe von 439 Mrd. Euro. Schnappauf: „Diese Investitionen sichern Wertschöpfung und Arbeitsplätze in Deutschland. Mehr als zwei Millionen Arbeitsplätze in Deutschland lassen sich direkt Unternehmen in ausländischer Hand zuordnen.“

Die Pläne der Bundesregierung zur Kontrolle ausländischer Investoren verstoßen laut BDI gegen europäisches Recht, wie ein Gutachten der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer ergibt. Schnappauf: „Der EG-Vertrag garantiert den freien Kapitalverkehr innerhalb der EU und ausdrücklich auch gegenüber dritten Ländern. Für Beschränkungen hat der Europäische Gerichtshof enge Grenzen gezogen.“ Der vorliegende AWG-Änderungsentwurf sieht eine Kontrolle aus Gründen der „öffentlichen Ordnung oder Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland“ vor. Eine derart offene Prüf- und Untersagungsmöglichkeit geht aus Sicht des BDI zu weit: „Die Begriffe lassen eine Fülle möglicher Auslegungen zu. Das bietet den Unternehmen keine hinreichende Rechtssicherheit. Eine zusätzliche Kontrolle der Eigentumsverhältnisse kostet Zeit und Geld – ohne erkennbaren Mehrwert“, erklärte Schnappauf.

„In den vergangenen Monaten wurde mehrfach eine Einbeziehung arbeits- und sozialpolitischer Aspekte bei der Prüfung von ausländischen Investitionen ins Spiel gebracht. Dies ist eindeutig europarechtswidrig“, sagte Schnappauf. Nach den Bestimmungen des EG-Vertrags und der Rechtsprechung des EuGH dürfen bei einer Einschränkung des freien Kapitalverkehrs nur Sicherheitserwägungen eine Rolle spielen, keine allgemeinen wirtschaftlichen Interessen der Mitgliedstaaten. Schnappauf: „Der BDI wird auch dem Gesetzgeber seine Argumente vortragen. Sollte der Bundestag das Gesetz beschließen, riskiert Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem EuGH.“

Quelle und Kontaktadresse:
BDI Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. Petra Ganser, Sekretärin, Presse und Kommunikation Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: (030) 20280, Telefax: (030) 20282566

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