Pressemitteilung | (BDI) Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.

BDI enttäuscht über Entscheidung des Bundesrates zum Tariftreuegesetz

(Berlin) - Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) bedauerte die Entscheidung des Bundesrates vom 31. Mai, das Tariftreuegesetz in den Vermittlungsausschuss zu überweisen. "Ich hätte mir eine klare Absage an einen Tarifzwang bei öffentlichen Aufträgen gewünscht", sagte BDI-Präsident Michael Rogowski. "Dies wäre das einzig richtige Signal gewesen."

Der Versuch, nun im Vermittlungsausschuss die Nachteile für die ostdeutschen Bauunternehmen zu lindern, sei untauglich. Diese Betriebe könne man nur schützen, in dem man das Tariftreuegesetz gestoppt hätte. "Das Tariftreuegesetz ist ein bürokratisches Monstrum, dessen zweifelhafter Nutzen in keinem Verhältnis zu dem Aufwand steht, der mit Anwendung und Kontrolle verbunden ist", so Rogowski weiter. Wenn von tarifungebundenen Unternehmen verlangt werde, bei der Ausführung von öffentlichen Aufträgen Tariflohn zu bezahlen, werde das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit mir Füßen getreten. Ein solches Gesetz fördere zudem regionalen Protektionismus - und das in Zeiten, in denen die Marktöffnung ein Hauptziel eines zusammenwachsenden Europas sei.

Für den Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs wies der BDI-Präsident noch einmal deutlich darauf hin, dass hier eine nahezu vollständige Tarifbindung der anbietenden Unternehmen bestehe und Lohndumping daher kaum zu befürchten sei. Die Einbeziehung dieses Sektors in den Geltungsbereich des Tariftreuegesetzes führe somit zu einer Einebnung der Tariflandschaft auf hohem Niveau und verursache ohne jede Notwendigkeit deutlich erhöhte Kosten, die der Steuerzahler zu tragen habe.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) Breite Str. 29 10178 Berlin Telefon: 030/20280 Telefax: 030/20282566

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