BDI: Die Kassenärztlichen Vereinigungen degenerieren zur Sicherstellungsbehörde
(Wiesbaden) - Der Berufsverband Deutscher Internisten e.V. (BDI) sieht in dem vom Bundesgesundheitsminister Spahn eingebrachten Entwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (GKV-VSTG) eine weitere Entmachtung der Selbstverwaltung. Auch der neue Gesundheitsminister setzt damit die Tradition der so genannten Selbstverwaltungsstärkungsgesetze aus der letzten Legislaturperiode fort und greift weiter in die Gestaltungskompetenz insbesondere der Kassenärztlichen Vereinigungen ein.
"Hat sich das Bundesgesundheitsministerium (BMG) bisher bei den Gesundheitsreformgesetzen stets auf eine Korrektur der gesetzlichen Aufgaben beschränkt, so wird diesmal erneut in die direkte Regelungskompetenz eingegriffen", kritisiert Dr. Spies, Präsident des BDI. Dies beginnt mit der Neudefinition des Sprechstundenumfangs von 25 Stunden, geht über die Vorgaben von offenen Sprechstundenzeiten und greift detailliert in die Umsetzung von Terminservicestellen ein. "Damit wird eine Kassenärztliche Vereinigung mehr und mehr zu einer reinen Sicherstellungsbehörde der ambulanten Versorgung", urteilt Dr. Spies.
Dr. Spies weiter: "Abgesehen davon, dass damit der gesetzlich ohnehin nicht vorgesehene Spielraum einer Interessensvertretung der Zwangsmitglieder der Körperschaft Kassenärztliche Vereinigung faktisch auf ein Minimum reduziert wird, greift der Gesetzgeber zusätzlich in die Organisationshoheit der vertragsärztlichen Praxen ein."
Die Zustimmung und Akzeptanz des Entwurfes der Vertragsärzteschaft soll durch das Versprechen des Ministers erleichtert werden, indem die Versorgung neuer Patienten und von vermittelten Notfällen extrabudgetär in Euro und Cent vergütet werden sollen. Wie dies jedoch umgesetzt wird, lässt der Referentenentwurf vorsorglich offen. Diese Details überlässt man lieber der Selbstverwaltung. "Wird wirklich neues Geld zur Verfügung gestellt oder verrechnet man die zu erwartenden Mehrkosten mehr oder weniger geschickt unter dem Deckel der seitherigen Gesamtvergütung?", fragt sich Dr. Spies. Die Stellungnahmen der Krankenkassen verraten schon die Bruchlinie. Man will entsprechend der seitherigen gesetzlichen Vorgaben nur neue Leistungen zusätzlich finanzieren. Damit dürfte von der versprochenen Zusatzvergütung nicht viel übrigbleiben.
Der Verhandlungspartner Kassenärztliche Bundesvereinigung wird darauf bestehen müssen, dass zusätzliches Geld auch für Leistungen fliest, die seither im Budget vergütet wurden. Nur dann kann man von einer echten Entbudgetierung reden.
Erst wenn weitere Informationen zur Finanzierung und Umsetzung des Gesetzes vorliegen, wird der einzelne Vertragsarzt beurteilen können, was er von dem dann real existierenden System der Selbstverwaltung noch zu halten hat.
Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband Deutscher Internisten e.V. (BDI)
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