Pressemitteilung | (BDI) Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.

BDI begrüßt Konkretisierung des Unions-Regierungsprogramms

(Berlin) - Mit ihrem Sofortprogramm "Zeit für Taten" für die ersten sechs Monate der 15. Legislaturperiode hat die Union nach Auffassung des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) eine in vielen Bereichen überzeugende Konkretisierung ihres Regierungsprogramms vom Juni 2002 vorgelegt. Zum größeren Teil seien die insgesamt 46 Einzelmaßnahmen geeignet, die Aussichten auf mehr Wachstum und Beschäftigung in Deutschland zu verbessern. Allerdings seien die vorgeschlagenen Maßnahmen aber auch nicht mehr als notwendige erste Schritte. Eine nachhaltige Überwindung der Wachstums- und Beschäftigungsschwäche erfordere vielmehr grundlegendere Strukturreformen.

Positiv wertete der BDI vor allem die Sofortmaßnahmen im steuerlichen Bereich. Steuerliche Entlastungen für Arbeitnehmer und insbesondere der mittelständischen Unternehmen, die Rücknahme der weiteren Ökosteuererhöhung, die Erhöhung der Wertgrenze für sofort abschreibungsfähige Wirtschaftsgüter und die Anhebung der Wesentlichkeitsgrenze für Unternehmensbeteiligungen zielten allesamt in die richtige Richtung. Dass die Union hierauf aufbauend umgehend mit der Konzeption einer großen Steuerreform zum 1.1.2004 beginnen will, zielte nach Auffassung des BDI zu recht auf die Investitionsbereitschaft der Unternehmen.

Auch im zweiten großen Reformbereich, dem Arbeitsmarkt, setzen die Unionsvorschläge aus Sicht des Industrieverbandes wichtige Impulse für die dringend notwendige Deregulierung und Flexibilisierung. Dies gelte insbesondere für die vorgeschlagenen Erleichterungen bei Zeitarbeit und befristeten Beschäftigungsverhältnissen, die Abschaffung des Rechtsanspruchs auf Teilzeitarbeit, die Aufhebung des Gesetzes gegen so genannte Scheinselbständigkeit, die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe, die Verschärfung der Zumutbarkeitsregeln und auch die tarifrechtliche Flankierung betrieblicher Bündnisse für Arbeit. Das hierbei vorgesehene Einspruchsrecht der Tarifparteien sei aus Sicht des BDI allerdings kontraproduktiv.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) Breite Str. 29 10178 Berlin Telefon: 030/20280 Telefax: 030/20282566

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