Pressemitteilung | Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. (BDI)

BDI begrüßt Entbudgetierung hausärztlicher Versorgung, warnt aber vor Nachteilen bei Pauschalen

(Wiesbaden) - Die Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen soll nun doch noch vor den Neuwahlen kommen. Dass sich die Fraktionsspitzen von SPD, FDP und Bündnis90/Die Grünen auf einen so wichtigen Teil des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) einigen konnten, begrüßt der BDI ausdrücklich. Doch es bleibt die Kritik an den geplanten Pauschalen.
„Wir begrüßen, dass es kurz vor der Bundestagswahl gelungen ist, sich noch einmal auf ein wichtiges Sachthema zu konzentrieren, das großes Potential hat, die Versorgung der Patientinnen und Patienten sowie die Finanzierung der ambulanten Versorgung zu verbessern. Das ist ein positives Signal und muss auch ein Leitmotiv für die kommende Legislaturperiode sein“, bewertet Christine Neumann-Grutzeck, Präsidentin des BDI und Fachärztin für Innere Medizin und Diabetologie, die Entbudgetierung der Hausärztinnen und Hausärzte.

Kritisch sieht der Verband jedoch, dass flankierende Maßnahmen, die ebenfalls im GVSG geplant waren und nun umgesetzt werden sollen, zwischenzeitlich nicht auf den Prüfstand gestellt wurden. Und das, obwohl der BDI und viele andere dringende Nachbesserungen angemahnt hatten.
So warnt der BDI bezüglich der geplanten jährlichen Versorgungspauschale für chronisch Kranke vor möglichen Verschlechterungen in der Versorgungsqualität. „Die genaue Ausgestaltung dieser Pauschale muss den verschiedenen Bedürfnissen chronisch Kranker gerecht werden. Während bei gut eingestellten Patientinnen und Patienten weniger Arztkontakte ausreichen, erfordert es bei Personen mit einer Vielzahl chronischer Erkrankungen ein engmaschiges Monitoring, um eine qualitativ hochwertige Versorgung sicherzustellen“, so Neumann-Grutzeck.

Insbesondere die neben der neuen Versorgungspauschale angedachte Vorhaltepauschale zur Erfüllung der hausärztlichen Grundversorgung sieht der BDI kritisch: „Das führt einerseits zu mehr Bürokratie und andererseits sind die im Gesetzestext genannten Voraussetzungen so unbestimmt formuliert, dass deren Auswirkungen noch gar nicht absehbar sind. Was sollen denn zum Beispiel bedarfsgerechte Öffnungszeiten sein? Das wirkt schon wie ein Vorgriff auf die Termingarantie im Wahlprogramm der SPD. Und welche TI-Anwendungen sollen die Praxen regelmäßig nutzen, um sich für die Pauschale zu qualifizieren?“, so Neumann-Grutzeck.

Zudem besteht die Befürchtung, dass die Leistungen von Schwerpunktpraxen wie Diabetologen oder Infektiologen durch die oben genannten Pauschalen nicht ausreichend berücksichtigt werden. Dabei findet insbesondere in diesen Praxen eine extrem wichtige und qualitativ hochwertige Versorgung chronisch Kranker statt. Der BDI fordert deshalb erneut, dass spezialisierte Schwerpunktpraxen bei der Ausgestaltung der Pauschalen berücksichtigt werden, um ihre wichtige Rolle in der Versorgung zu erhalten und wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden.

Insgesamt können diese Maßnahmen auch nur ein Anfang sein, um die ambulante Versorgung in Deutschland insgesamt zu stärken: „Aus internistischer Sicht ist klar, dass die Entbudgetierung perspektivisch auch für Fachärztinnen und Fachärzte kommen muss. Nur so kann eine ganzheitliche und effiziente Versorgung sichergestellt werden“, betont Neumann-Grutzeck.

Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. (BDI), Bastian Schroeder, Geschäftsführer(in), Schöne Aussicht 5, 65193 Wiesbaden, Telefon: 0611 18133-0

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