BDI begrüßt die Reform der Notfallversorgung
(Wiesbaden) - Der Berufsverband Deutscher Internisten (BDI) begrüßt den Diskussionsentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zur Reform der Notfallversorgung in Deutschland. Darin werden zahlreiche Eckpunkte des BDI-Konzeptpapiers aus dem Jahre 2017 aufgegriffen und weiterentwickelt.
"Die Notfallversorgung in Deutschland ist bisher uneinheitlich organisiert. Die Zusammenführung von Rettungsdienst, ärztlichen Bereitschaftsdienst und Notaufnahme der Krankenhäuser deckt sich mit der BDI-Vorstellung, die sektorübergreifende Patientenversorgung in Deutschland voranzutreiben", erklärt BDI-Präsident Prof. Hans Martin Hoffmeister.
Die hierfür geplanten Gemeinsamen Notfall-Leitstellen (GNL) sowie die Integrierten Notfallzentren (INZ) mit ihren "gemeinsamen Tresen" können die Patientinnen und Patienten im Notfall gezielter durch das komplexe System leiten. Das hat das Potenzial, die Patientenversorgung zu verbessern und die vorhandenen Strukturen zu entlasten. Die Intention des Gesetzgebers, bereits heute gut funktionierende regionale Notfallversorgungskonzepte weiterhin aufrecht zu erhalten, findet dabei die volle Unterstützung des BDI.
Nach diesen Strukturvorgaben fordert der BDI die Einbeziehung der Inneren Medizin in die Weiterentwicklung der Notfallversorgung. "Die Innere Medizin überblickt die versorgungsrelevanten, konservativen Krankheitsbilder in Gänze und reduziert Notfälle nicht nur auf intensivmedizinische Probleme oder Techniken. Der größte Teil konservativer Notfälle wird heutzutage bereits von Internisten behandelt", stellt Prof. Hoffmeister fest. Deshalb muss die Innere Medizin zentral in die Weiterentwicklung der Notfallstrukturen eingebunden werden.
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Berufsverband Deutscher Internisten e.V. (BDI)
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