Pressemitteilung | k.A.

BDH zum Steuersenkungsgesetz: Vermittlungsverfahren muss Steuerreformstau auflösen

(Bonn) - Die Zeit des Stillstandes in der Steuersenkungspolitik muss jetzt ein Ende finden. Nach dem öffentlichen Kräftemessen von Regierung und Opposition gibt es keinen Grund mehr, steuersystematisch notwendige und vernünftige Entscheidungen zu verzögern. Parteitaktische Spielchen dürfen einem Kompromiss nicht länger im Weg stehen. Wirtschaft und Bürger warten auf spürbare Entlastungen, die den Arbeitnehmern mehr Freiraum für ihre persönlichen Konsumentscheidungen und vor allem für ihre Zukunftsvorsorge geben. Wir fordern eine zügige und spürbare Nettoentlastung für alle, damit Wachstum und Kaufkraft gestärkt werden. Dies erklären Dr. Michael Fuchs, Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Handelsverbände (BDH), und Hans Michelbach, Vorsitzender des BDH-Steuerausschusses, zum aktuellen Stand des Vermittlungsverfahrens.

Mut und Entschlossenheit der Politik sind nun gefordert, den Reformstau in der Steuerpolitik zu überwinden. Eine große Steuerreform, die ihren Namen verdient, ist möglich und realistisch. Gemessen an den um 160 Milliarden DM höheren Steuereinnahmen im Jahr 2004 gegenüber diesem Jahr beträgt die Steuerentlastung von 45 Milliarden DM gerade einmal rund 30 Prozent. An den gesamten Steuereinnahmen in Höhe von 1.071 Milliarden DM im Jahr 2004 gemessen sind es sogar nur gut 4 Prozent. Spielräume für eine deutlich stärkere und spürbare Entlastung aller Steuerzahler sind ohne Ausweitung der Neuverschuldung vorhanden. Nur so macht die Steuerpolitik in Deutschland einen Quantensprung für Bürger und Betriebe.

Der Handel setzt auf die Vernunft aller Beteiligten des Vermittlungsverfahren, um die strukturellen Mängel des Steuersenkungsgesetzes zu beheben. Dabei müssen aber die Grundsätze gelten, Sachgerechtheit geht vor Schnelligkeit sowie Vordenken statt Nachbessern. Wenn die Steuersätze bei der Körperschaftsteuer deutlich sinken, müssen dem auch Tarif und der Höchststeuersatz bei der Einkommensteuer folgen. 45 Prozent bei einem zu versteuernden Einkommen von rund 98.000 DM und dies erst ab dem Jahr 2005 ist zu hoch, greift steuerlich zu früh und kommt zeitlich zu spät. Die BDH fordert die im Vermittlungsverfahren Beteiligten auf, den Tarif abzuflachen und den Höchststeuersatz bei der Einkommensteuer in Richtung auf unter 40 Prozent zu drücken. Damit werden unsystematische und verzerrende Hilfskonstruktionen wie das Optionsrecht zur Überbrückung der gewaltigen Tarifspreizung von 20 Prozentpunkten überflüssig. Vor allem aber profitiert der Mittelstand mit seinen Millionen an leistungsorientierten und motivierten Fachkräften. Wenn wieder spürbar mehr Geld in der Tasche des einzelnen bleibt, dann gewinnen nicht nur die lädierte Akzeptanz des deutschen Steuersystems, sondern vor allem auch Wachstum und Kaufkraft. Dies ist notwendig, um den wirtschaftlichen Aufschwung auf eine solide und langfristig tragfähige Grundlage zu stellen.

Die Mobilisierung von Wachstumskräften durch die Erleichterung von Unternehmensumstrukturierungen ist ein richtiger und wichtiger Schritt im Zeitalter der Globalisierung. Die geplante Steuerfreiheit von Gewinnen aus Beteiligungsverkäufen im Betriebsvermögen von Kapitalgesellschaften ist folgerichtig. Rund 90 Prozent der Betriebe kommen jedoch nicht in den Genuss dieser Regelung. Sie werden nicht in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft sondern als Personengesellschaft geführt. Diese Benachteiligung ist nicht gerechtfertigt. Zwar hat der Bundestag Korrekturen durch die Anhebung des Freibetrages für Betriebsveräußerungen von Personengesellschaften und die Steuerfreiheit privater Veräußerungsgewinne bis zu einer bestimmten Beteiligungshöhe vorgenommen, doch ist dies noch lange nicht ausreichend. Die BDH erwartet vom Vermittlungsverfahren ein Signal für den Mittelstand. Dazu zählt für den Handel die Schaffung von Parallelregelungen für Personengesellschaften bei der Beteiligungsveräußerung beispielsweise nach dem Muster des § 6b Einkommensteuergesetz. Auch die Versteuerung von Veräußerungsgewinnen bei Beteiligungen im Privatvermögen muss nochmals nachgebessert werden mit dem Ziel, den ursprünglichen Zustand der Besteuerung mit dem halben Steuersatz wieder herzustellen. Wer die Altersvorsorge stärken will, darf auch den Handel nicht vergessen. Für viele Händler ist die Investition in das Unternehmen die zentrale Säule ihrer Zukunftsvorsorge.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung Deutscher Handelsverbände e.V. (BDH), Abteilung Steuern und Finanzen, Michael Alber, Tel.: (02 28) 26 00 4-37, Fax: (02 28) 26 00 4-35

NEWS TEILEN: