Pressemitteilung | (BDH) Bundesverband Rehabilitation e.V.

BDH begrüßt Pflegestärkungsgesetz

(Bonn) - Das zweite Pflegestärkungsgesetz weist nach Ansicht des BDH Bundesverband Rehabilitation grundsätzlich in die richtige Richtung. Allerdings fehle angesichts der dramatisch wachsenden Zahl Pflegebedürftiger noch immer eine wasserdichte, langfristige Finanzierungsstruktur der Pflegeleistungen, warnt die Vorsitzende des Sozialverbands, Ilse Müller:

"Endlich kommt Bewegung in die über Jahre verschleppte Diskussion in der Pflegepolitik. Dreh- und Angelpunkt ist die Definition und Erfassung der tatsächlichen Pflegebedürftigkeit, die nun in fünf Stufen differenzierter erfolgen wird und zudem dementielle Erkrankungen besser erfasst. Wir begrüßen, dass die Pflegepolitik künftig auf die Differenzierung zwischen körperlichen und kognitiven Einschränkungen weitgehend verzichten wird und damit dem hohen Betreuungsaufwand Demenzkranker Rechnung trägt."

Einen Paradigmenwechsel vollzog die Bundesregierung auch mit der rentenrechtlichen Anerkennung von privaten Pflegezeiten: "Wir dürfen nicht hinnehmen, dass im Zuge der Übernahme privater Pflegeleistung einer wachsenden Zahl von Menschen das Damoklesschwert der Altersarmut droht. Pflegeleistung künftig durch erworbene Rentenansprüche anzuerkennen, zeugt von einem Wandel im Politikverständnis und könnte auf lange Sicht die Bedeutung freiwilliger sozialer Leistungen fundamental verändern", so Ilse Müller. Vorgesehen ist eine gestufte Anhebung der Rentenbeiträge je nach Pflegegrad der betreuten Angehörigen um bis zu 25 Prozent in der fünften Stufe. Die neue Regelung wird generell einen größeren Personenkreis erfassen und auch denen höhere Rentenansprüche sichern, die ausschließlich die Betreuungsleistung Demenzkranker übernommen haben. Ab 2017 sollen nach Angaben des Bundesgesundheitsministers Hermann Gröhe (CDU) zur Finanzierung jährlich etwa fünf Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung stehen.

Zur langfristigen Finanzierung werde so mache Kröte zu schlucken sein: "Die Pflegeversicherung muss jetzt finanziell sattelfest umgebaut werden, um der Demografie standzuhalten. Um die Belastung der ArbeitnehmerInnen zu begrenzen, sollte über eine höhere Beteiligung der Arbeitgeber an der Pflegeversicherung diskutiert und wachsende Bundeszuschüsse einkalkuliert werden. Am Ende muss ein finanzieller Finanzrahmen stehen, der eine ausgezeichnete Pflege gewährleistet, den Fachkräftemangel in der Branche beseitigt und private Pflegeleistung würdigt. Auf lange Sicht würden wir alle von einem solchen Umfeld profitieren", so Ilse Müller.

Quelle und Kontaktadresse:
BDH Bundesverband Rehabilitation e.V. Pressestelle Eifelstr. 7, 53119 Bonn Telefon: (0228) 969840, Fax: (0228) 9698499

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