BDH begrüßt Korrekturen beim Pflege-TÜV
(Bonn) - Der BDH Bundesverband Rehabilitation e.V. begrüßt die Vorschläge zur Korrektur des Pflege-TÜV. Diese wurde in einem wissenschaftlichen Gutachten vorgelegt, das vom gemeinsamen "Qualitätsausschuss" der Pflegekassen und Leistungserbringer in Auftrag gegeben wurde. Die Vorsitzende des Sozialverbands, Ilse Müller, unterstützt die Maßnahmen, die künftig mehr Transparenz bei der Bewertung der Häuser zulassen:
"Es war höchste Zeit, die offenkundigen Mängel des Pflege-TÜV nach zehn Jahren Praxis klar zu benennen und dies auch wissenschaftlich zu unterlegen. Auch wir halten eine grundsätzliche Revision des Pflege-TÜV für überfällig. Die Vergabe einer globalen Note für eine Pflegeinrichtung war der größte Geburtsfehler des TÜV, weil auch schwerwiegende Mängel im pflegerischen Kernbereich durch gute Beurteilungen in pflegefernen Bereichen wie Verwaltung ausgeglichen werden können. Die Kumulation von Einzelaspekten wirft harte und weiche Qualitätsaspekten einer Pflegeunterbringung zusammen, was die Bewertung für Außenstehende nahezu unmöglich macht. Die jetzt vorgelegten Veränderungen erreichen das Ziel eher, Transparenz ohne Verdunkelung sensibler Bereiche herzustellen. Allerdings ist es problematisch, dass sich Heimbetreiber in den Bereichen Angebot und Ausstattung nach wie vor selbst einstufen können. Dass der Medizinische Dienst künftig die Pflege stichprobenartig vor Ort unter die Lupe nehmen wird, ist wichtig. Damit ist aus unserer Sicht eine fundamentale Qualitätsverbesserung beim Pflege-TÜV erreichbar."
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(BDH) Bundesverband Rehabilitation e.V.
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