BDF begrüßt Planungssicherheit für Flughafen Berlin-Schönefeld
(Berlin) - Der Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften (BDF) begrüßt die Entscheidung des brandenburgischen Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL), die bislang geltenden Nachtflugregelungen am Flughafen Berlin-Schönefeld bis zur Inbetriebnahme des zukünftigen Flughafens BER unverändert zu lassen. "Das ist eine ausgewogene und gute Entscheidung für den Luftverkehrs- und Tourismusstandort Berlin-Brandenburg", so BDF-Geschäftsführer Dr. Michael Engel.
Der Flughafen Berlin-Schönefeld besitzt grundsätzlich eine Betriebsgenehmigung für einen 24-Stunden-Betrieb. Diese war erstmals 1993 mit Zustimmung der Luftverkehrswirtschaft vom MIL mit Einschränkungen für den Flugbetrieb in der Nacht versehen worden. Diese Einschränkungen wurden seither in regelmäßigen Abständen verlängert und stufenweise zum Schutz der Anwohner angepasst. Die derzeitige Regelung, wonach nachts nur besonders lärmarme Flugzeuge in Berlin-Schönefeld starten und landen dürfen, wurde nun vom MIL über den 31. Oktober 2013 hinaus verlängert.
Die Zahl der Flugbewegungen ist in Berlin-Schönefeld seit Jahren rückläufig und lag zuletzt um 6,3 Prozent unter dem bisherigen Höchstwert aus dem Jahr 2010. Noch viel deutlicher ist die Zahl der Nachtflüge zurückgegangen. Sie lag im Sommer- und Winterflugplan 2011/12 um 32 Prozent unter dem Durchschnittswert der Nachtflüge seit der letzten Überprüfung der Nachtflugregelung 2008.
Engel: "Mit der Fortschreibung der gültigen Beschränkungen schafft das Ministerium rechtzeitig Planungssicherheit für den Flughafen und die Fluggesellschaften und verhindert auch, dass Fluggäste mit Flugziel Berlin-Tegel bei Verspätungen in Hannover stranden müssten."
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