BDF bedauert zusätzliche Wettbewerbsverzerrung durch EuGH-Urteil
(Berlin) - Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Donnerstag (19. November 2009) hat der Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften (BDF) mit großer Verwunderung aufgenommen. Das Gericht hat in seinem Urteil klargestellt, dass auch Fluggäste, die um drei Stunden verspätet transportiert werden, die selben Rechte von der Fluggesellschaft einfordern können wie im Falle annullierter Flüge.
"Die deutschen Fluggesellschaften gehören zu den sichersten und den pünktlichsten Airlines weltweit", sagte der BDF-Geschäftsführer Michael Engel in Berlin. Diese hohen Qualitätsstandards zu halten, sei Grundsatz der BDF-Mitglieder. Allerdings liege der Grund für Flugverspätung oftmals nicht bei der Airline, sondern bei äußeren Einflüssen. Im täglichen Geschäftsbetrieb erleben Fluggesellschaften zum Beispiel überfüllte Flughäfen und Staus in der Luft, was sich zum Ende des Tages in Verspätungen auswirken kann.
Der BDF betonte, dass es Ziel der Fluggesellschaften ist, alle Passagiere korrekt zu betreuen und pünktlich zu landen. Das liege schon im unternehmerischen Interesse zur Vermeidung von Folgekosten, weshalb ein unnötiger Qualitätsdruck nicht erforderlich sei.
Der BDF bedauert die Wettbewerbsverzerrung, die sich mit dem Urteil zusätzlich einstellt. Durch die Verbraucherregeln, die für Europa seit 2005 gelten, müssten europäische Fluggesellschaften drastische Kompensationen leisten, von denen andere Fluggesellschaften verschont bleiben.
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