BDEW zum Kraftwerkssicherheitsgesetz: Zu hohe Risiken für Investitionen in wasserstofffähige Gaskraftwerke
(Berlin) - Das Bundeswirtschaftsministerium hat am Montag den Referentenentwurf für ein Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG) vorgelegt. Der BDEW hat heute seine Stellungnahme eingereicht. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:
„Wir brauchen schnell neue und steuerbare Kraftwerke, um sie den Erneuerbaren Energien als Partner für ein sicheres Stromsystem zu Seite zu stellen. Denn eins ist klar: auch eine vorgezogene Neuwahl und neue Regierungskonstellationen nehmen nicht den Zeitdruck für den Zubau von Erzeugungskapazitäten weder von der Energiebranche noch vom Gesetzgeber. Daher ist es gut, dass die Bundesregierung das Thema weiter vorantreibt.
Die bislang angedachten Regelungen, vor allem für H2-ready-Kraftwerke, sind immer noch mit zu hohen Risiken behaftet. Das macht Investitionen für private Kapitalgeber uninteressant. Dabei sind wasserstofffähige Gaskraftwerke neben ihrer zentralen Bedeutung für das Stromsystem auch wichtig für den Wasserstoffhochlauf in Deutschland. Die Kraftwerke sind neben der Industrie wichtige Nachfrager nach Wasserstoff. Die geplante Förderung soll zudem die nötige Entwicklung bei Wasserstoff-Technologien voranbringen.
Für die erste Säule des vorliegenden KWSG ist vor allem entscheidend, dass die Förderbedingungen so geändert werden, dass damit die Investitionen von Aufsichtsräten freigegeben und von Banken als finanzierungsfähig eingestuft werden können. Momentan verhindern insbesondere die hohen Risiken und die drohenden Konsequenzen bei Nichterfüllung der Vorgaben für den Wasserstoffeinsatz die sogenannte Bankability. Zu den hohen Risiken gehören nicht ausreichende Wasserstoffverfügbarkeit, Verzögerungen in der Technologieentwicklung bei Wasserstoff-Turbinen oder der Aufbau der Wasserstoff-Infrastruktur sowie zu knappe Realisierungszeiträume. Eine vollständige Rückzahlung der Förderung bzw. Einbehaltung der Sicherheitsleistung wären die Folge. Hier muss schnell nachgebessert und das Gesetz zeitnah auf den Weg gebracht werden.“
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(BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Reinhardtstr. 32, 10117 Berlin, Telefon: 030 300199-0, Fax: 030 300199-3900