Pressemitteilung | BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V.

BDE weist Vorwurf der Angebotsabsprache als unbegründet zurück

(Berlin) - Zu Meldungen, wonach derzeit bundesweit 120 Entsorgungsunternehmen wegen des Verdachtes illegaler Absprachen im Zusammenhang mit den Ausschreibungen des Dualen Systems Deutschland durchsucht werden, erklärt die Pressestelle des BDE:

"Der Vorwurf der illegalen Angebotsabsprachen ist unbegründet und wird daher von uns vehement zurückgewiesen."

Der diesen Durchsuchungen zugrunde liegende Vorwurf, die Entsorgungswirtschaft habe bei den laufenden Ausschreibungen zu wenige und zu teure Angebote abgegeben und kleinere Mitbewerber herausgedrängt, ist aus Sicht der Entsorgungswirtschaft nicht haltbar und aus der Luft gegriffen.

Die Gründe für diese Angebotsstruktur liegen vielmehr in den Ausschreibungsbedingungen selbst.

Zunächst hatte das Bundeskartellamt in monatelangen Verhandlungen mit der DSD AG Vorstellungen in die Ausschreibungsformulierungen hineingebracht, die in ihrer Gesamtheit zu nahezu unüberwindbaren Hürden für bisher außenstehende Wettbewerber aus der Entsorgungswirtschaft führten. Getoppt wurden diese Verschärfungen noch durch hausinterne Formulierungen der DSD AG selbst.

Am Ende dieses Prozesses standen "strangulierende Ausschreibungsmodalitäten", die die Bewerber um Leistungsverträge zu einer "Vollkostenkalkulation" zwangen. Mahnende Hinweise der Branche ließen die DSD AG und das Bundeskartellamt unberührt.

Aber genau den Hinweis auf "Vollkostenkalkulation" hatte das Bundeskartellamt noch am 09.04.2003 dem branchenführenden Verband abverlangt und ihm in die Feder diktiert, als es um die "Bewertung der Vergabebedingungen" ging.

Fakt ist: Es gibt nur eine begrenzte Anzahl von Unternehmen, die die für die Erledigung der DSD-Aufträge notwendigen Sortieranlagen auf höchstem technischen Standard besitzen. In den Ausschreibungsunterlagen war festgeschrieben worden, dass Anlagekapazitäten nur einmal angeboten werden dürfen. Deshalb entbehrt der Vorwurf, größere Unternehmen hätten den Zugang zu ihren Sortieranlagen für Mitbewerber erschwert, jeder Grundlage.

Fakt ist: Die Ausschreibungsverschärfungen, die hier die DSD AG eigenständig zu verantworten hat, enthalten zudem viele preistreibende Anforderungen: Der Abholtakt muss verdoppelt werden, es gibt strengere Lärmschutzvorschriften bei Glascontainern, es existieren keine Klauseln für Preisanpassungen bei gravierenden Mengenverschiebungen, mehr Sortierreste müssen auf eigene Kosten deponiert werden. Dies und mehr hat offensichtlich viele Unternehmen abgeschreckt, das erhöhte Geschäftsrisiko einzugehen und Angebote zu unterbreiten.

Fakt ist: Auch bestand die Bedingung, dass - angeblich auf Grund weiterer Vorgaben des Bundeskartellamtes - im Vorfeld der Ausschreibungen und ihrer abgegebenen Bewerbungen alle Vertragsbeziehungen für die Beteiligten für die gesamte Laufzeit der zukünftigen Verträge bereits schriftlich fixiert sein mussten. Damit sollte verhindert werden, dass Große mit bundesweiten Rabatten kleinere Anbieter verdrängen. Doch das behindert jetzt sogar mittlere Betriebe, konkurrenzfähige Angebote abzugeben.

Und Fakt ist: Die Auftragsvergabe nur für drei Jahre - eine Grundsatzvorgabe der EU-Wettbewerbsbehörde - ist ein strukturelles Problem der Ausschreibung. Der kurze Zeitraum macht es für neue Wettbewerber schwer, die notwendigen, zum Teil hohen Investitionen zu tätigen, geschweige denn, diese in dem knappen Zeitraum zurückzuverdienen.

Diese Risiken und ihre kalkulatorische Berücksichtigung sind offensichtlich in die Angebote der Entsorgungsunternehmen kaufmännisch korrekt eingeflossen. Wer kaufmännisch seine Verantwortung für sein Unternehmen richtig wahrnimmt, braucht hierfür keine Absprachen. Unter solchen Rahmenbedingungen musste zwangsläufig auf die "sichere Seite" kalkuliert werden.

Aus der Tatsache, dass dem Nachfragemonopolisten DSD trotz mit dem Bundeskartellamt abgestimmter bundesweiter Ausschreibungen nunmehr ein "nicht erwünschtes Ergebnis" vorliegt, wird nunmehr wieder die gesamte Entsorgungsbranche stigmatisiert. Der erhobene Vorwurf der "Absprache" soll jetzt das Vehikel sein, die von DSD stets geforderten "Individualverhandlungen" führen zu können, um über die eigene Nachfragemacht endlich zu den "gewünschten Preisnachlässen" zu kommen. Der Ausschreibungswettbewerb bleibt auf der Strecke; die überwiegend mittelständisch strukturierte Entsorgungswirtschaft wird mit nicht auskömmlichen Verträgen mit dem Rücken an die Wand gestellt.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (BDE) Pressestelle: Petra Dressler Tempelhofer Ufer 37, 10963 Berlin Telefon: 030/5900335-20, Telefax: 030/5900335-26

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