Pressemitteilung | BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V.

BDE weist Kritik des VKS an DIHT-Papier zum Hausmüll zurück

(Köln) - „Umgekehrt wird ein Schuh daraus,“ so reagiert BDE-Hauptgeschäfts-führer Frank-Rainer Billigmann auf die in einer Presseerklärung geäußerte Kritik des VKS am DIHT-Papier zur Privatisierung der Hausmüllabfuhr. Keineswegs betrieben die privaten Entsorgungsfirmen „Rosinenpickerei“, vielmehr böten sie die komplette Bandbreite an Entsorgungsdienstleistungen an – und dies unter Wettbewerbsbedingungen, meinte der Sprecher des Bundesverbandes der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE). Das kommunale Leistungsangebot sei hingegen beschränkt. Auch bedeute der Wegfall von Andienungspflichten für Sondermüll keineswegs eine Verringerung des Umweltschutzes, wie vom VKS behauptet.

Der Deutsche Industrie- und Handelstag (DIHT) hatte kürzlich in Bonn ein Grundsatzpapier veröffentlicht, das eine radikale Kehrtwende bei der Zuständigkeit für den Hausmüllsektor fordert und für eine Liberalisierung dieses Teilmarktes eintritt. Dagegen wendet sich mit Nachdruck der Verband Kommunale Abfallwirtschaft und Stadtreinigung e.V. (VKS) und betont, die kommunale Müllabfuhr stelle sich dem Wettbewerb, während „sich die Privaten als
Rosinenpicker“ betätigten und den öffentlichen Betrieben nur eine Lückenbüßerfunktion
zubilligen wollten.

Dem hält der BDE entgegen, dass sich gerade die Kommunen, die noch über eigene Abfuhrbetriebe verfügten, im Hausmüllsektor dem Wettbewerb verweigerten, weil sie ohne Ausschreibung ihren „Tochterunternehmen“ den Auftrag erteilten. „Die Hausmüllabfuhr ist jedoch von allen Entsorgungsaufgaben die einfachste und problemloseste. Schwierigere Aufgaben wie etwa das Sammeln von Sonderabfall-Kleinmengen überlassen die Kommunen ohnehin meist den Privaten,“ klärt Billigmann auf.

Der BDE wolle die VKS-Betriebe auch keineswegs aus dem Markt drängen, ergänzt der Hauptgeschäftsführer: „Wir wollen lediglich faire Konditionen beim Wettbewerb um die Kommunalaufträge. Dann hätten wir auch keine Einwände, wenn sich städtische Firmen im Gewerbemarkt aufbauten. Doch in den Wettstreit um Gewerbeaufträge eintreten ohne den Kommunalmarkt für die private Seite zu öffnen, das kann nicht funktionieren.“

Ohnehin würde jedoch heute schon mehr als 60 Prozent der Bundesbürger durch private Entsorger im kommunalen Auftrag von ihrem Hausmüll befreit. Hier vertrauten offensichtlich die Gebietskörperschaften den Leistungen und der Zuverlässigkeit sowie der Preiswürdigkeit der Anbieter aus der Privatwirtschaft. „Und das zu Gunsten der Gebührenzahler,“ unterstreicht Billigmann.



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Er erinnert auch daran, dass private Entsorgungsfirmen vor allem in den ländlicheren Regionen für die Kreise und Gemeinden tätig würden und dabei eben auch die Entsorgungssicherheit für die „Einöd-Standorte“ gewährleisteten, während städtische Müllbetriebe vornehmlich in den Ballungszentren unter optimalen betriebswirtschaftlichen Konditionen arbeiten könnten.

Nachdrücklich wendet sich der Kölner Verband auch gegen die VKS-Meinung, der Wegfall der Andienungspflichten für Sonderabfälle entspräche einem Verlust an Umweltschutz. In etlichen Bundesländern hätten die Parlamente aus wohl erwogenen Gründen diesen Markt frei gegeben, ohne dass es zu negativen Entwicklungen gekommen wäre. Die amtliche Aufsicht funktioniere und gewährleiste die ordnungsgemäße Abwicklung der Tätigkeiten, so Billigmann.

„Wenn der VKS dann die DIHT-Forderung nach der Privatisierung der Hausmüllabfuhr mit der Bemerkung kontert, dann führen ständig unterschiedliche Müllfahrzeuge durch die Städte, so reicht offensichtlich die Phantasie der Kritiker nicht, sich Lösungen vorzustellen, die solche ausschließen. Auch fahren schon heute zahlreiche Entsorgungsfahrzeuge durch die Wohngebiete, um die verschiedenen Tonnen abzuholen. Und hinsichtlich des Lieferverkehrs hat auch noch niemand gefordert, dass nur ein städtischer Zustelldienst durch die Stadt fahren darf,“ erwidert Billigmann.

Die Erklärung des DIHT war vom BDE ausdrücklich begrüßt worden als eine wertvolle Unterstützung für die private Seite in der Debatte um eine Neujustierung der operativen Aufgaben im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (BDE) Schönhauser Str. 3 50968 Köln Telefon: 0221/9347000 Telefax: 0221/93470090

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