BDE verbreitet unwahre und irreführende Aussagen / Ökologische Tarifgestaltung schafft Anreiz zu besserer Abfalltrennung und mehr Recycling
(Berlin) - Zur aktuellen Diskussion um die kostenlose Einführung der Orange Box in Berlin äußert sich der Vorstandsvorsitzende des Verbandes kommunale Abfallwirtschaft und Stadtreinigung im VKU (VKS im VKU), Dr. Rüdiger Siechau: "Die Lenkungswirkung von Abfallgebühren ist bundesweit gewollte und übliche Praxis. Nicht nur in Berlin erfolgen beispielsweise eine entgeltfreie Schadstoffannahme sowie eine entgeltfreie Annahme vieler Wertstoffe auf den Recyclinghöfen. Diese Angebote, deren Kosten im Rahmen einer Gesamtbetrachtung in die Gebühren- bzw. Entgeltkalkulation für die Hausmüllentsorgung einfließen, dienen der besseren Abfalltrennung und sind ökologisch von großem Nutzen. Und das auch dort, wo private Entsorgungsunternehmen im Auftrag der jeweiligen Kommunen, Landkreise oder Zweckverbände die Abfallentsorgung vornehmen."
Das jeweilige Gebührenrecht in den einzelnen Bundesländern erlaubt eine Ausgestaltung der Abfallgebühren und -entgelte dahingehend, dass durch Abfallgebühren das Verhalten der Bürgerinnen und Bürger im Sinne der Abfallvermeidung und Abfalltrennung gefördert wird. Hierbei sind die Grundsätze der Kostendeckung, der Angemessenheit und der Gebührengerechtigkeit zu berücksichtigen. In diesem Sinne ist auch die Gebührengestaltung der Berliner Stadtreinigung (BSR) für 2011/2012 zu begrüßen. Mit der Orange Box differenziert die BSR das Entsorgungssystem für die von ihr zu verantwortenden Abfälle weiter aus. Es ist nicht nur legal, sondern im Sinne der Gebührenzahler und des Umweltschutzes auch notwendig, dass die Gebührengestaltung Anreize zum Trennen setzt.
Das Berliner Entgeltmodell entspricht somit den gesetzlichen Regelungen und vor allem den politischen Forderungen.
In einer Presseerklärung hatte der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) der Berliner Stadtreinigung vorgeworfen, das Gebührenrecht zu missbrauchen und mit unlauteren Mitteln einen Wettbewerber zu verdrängen. Bundesweit sind jedoch die Kommunen für die Abfälle aus privaten Haushalten einschließlich der Wertstoffe - mit Ausnahme von Verpackungsabfällen - zuständig. Sie allein entscheiden, ob sie die Abfallentsorgung mit eigenen Betrieben und Unternehmen durchführen oder aber entsprechende Aufträge ausschreiben. Wertstoffe aus Haushalten unterliegen somit nicht dem Wettbewerb und so kann es auch nicht um die Verdrängung eines Wettbewerbers gehen. Die BSR sammelt in der Orange Box nur Abfälle, für die sie qua Gesetz verantwortlich ist.
"Die Aussagen des BDE und anderer Interessengruppen in Berlin sind unwahr und irreführend. Und sie bringen die gesamte deutsche Entsorgungswirtschaft in Misskredit", so Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU). "Vielmehr sichert die BSR sogar den Wettbewerb durch das eigene Erfassungssystem. Anders als beim Entsorgungskonzern ALBA / Interseroh arbeitet die BSR bereits in der nächsten Wertschöpfungsstufe, der Sortierung, mit anderen Unternehmen zusammen. Durch die entsprechenden Ausschreibungen entsteht hier wirklicher Wettbewerb, in dem auch mittelständische Entsorgungsunternehmen eine Chance haben."
Quelle und Kontaktadresse:
VKS im VKU Verband kommunale Abfallwirtschaft und Stadtreinigung im VKU e.V.
Pressestelle
Alexanderstr. 1, 10178 Berlin
Telefon: (030) 58580-375, Telefax: (030) 58580-371