Pressemitteilung | BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V.

BDE-Position zur rechtlichen Regelung der Entsorgung von gebrauchten Elektrogeräten

(Köln) - Voraussichtlich wird im September der Brüsseler Vermittlungsausschuss zwischen dem EU-Rat und dem EU-Parlament die Elektronikschrott-Problematik auf die Tagesordnung setzen. Anschließend steht auch die nationale Umsetzung auf der Agenda. Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (BDE) begrüßt die anstehenden Regelungen in diesem wichtigen Bereich der Abfallwirtschaft und setzt sich für die richtige Weichenstellung ein.

Vor allem hält es der BDE für wichtig, dass sämtliche Elektroaltgeräte nicht mehr gemeinsam mit dem Siedlungsabfall entsorgt, sondern getrennt gesammelt werden. Denn gerade die getrennte und werterhaltende Erfassung spiele die entscheidende Rolle für die Recyclingfähigkeit der Geräte. Die Sammlung von Groß- und Kleingeräten müsse haushaltsnah stattfinden, argumentiert der BDE weiter. Denn nur dann seien die in der Richtlinie genannten Rücklaufquoten ( Europarat: 4 kg/Einwohner/Jahr; EU-Parlament: 6 kg/Einwohner/Jahr) realisierbar. Die weniger effektiven Bringsysteme könnten nur eine Ergänzung darstellen.

Der BDE plädiert dafür, dass die eingesammelten Geräte zunächst schadstoffentfrachtet werden, damit eine Kontaminierung der Materialien im nachfolgenden Verwertungsprozess verhindert wird. Nur nach der Schadstoffentfrachtung sei die hochwertige Verwertung der eingesammelten Geräte machbar. Und damit sei diese Problematik im Anhang II zum Entwurf der Richtlinie („Selektive Behandlung von Werkstoffen und Bauteilen von Elektroaltgeräten“) nach der noch notwendigen Erweiterung um das Thema „Pentan-Kühlgeräte“ ausreichend erfasst, so der BDE.

„Die Produktverantwortung bleibt beim Hersteller und bedeutet die Absicherung der optimalen Umwelt- und Recyclingfreundlichkeit des Gerätes bei der Konstruktion und Materialauswahl“, heißt es weiter in der Stellungnahme des BDE. „Die Minimierung der Demontage- und Verwertungskosten ist nur durch die Ökofreundlichkeit der Konstruktion der Geräte zu erreichen. Die Produktverantwortung umfasst auch die Übernahme der Kosten mindestens für die Abholung von Altgeräten von den Rücknahmestellen der Gebietskörperschaften sowie für die Behandlung und Verwertung von Altgeräten, einschließlich der Verwertungsreste.“

Die Entwürfe des Rates und des EU-Parlamentes sehen vor, dass der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger die Verantwortung hat für die Organisation der Sammlung und Bereitstellung gebrauchter Geräte an den Rücknahmestellen. Die Finanzierung der Sammlung ist national noch nicht geklärt. „Für die Systematik der Bereitstellung der Geräte an den Rücknahmestellen“, heißt es beim BDE, „ schlagen wir folgende Gerätegruppen vor: weiße Ware, Kühlgeräte, IT-Geräte, TV-Geräte/Monitore und sonstige Geräte“.

„Wir sind der Meinung“, betont der BDE, „dass die Richtlinie nur eine Mindestquote für das Recycling beinhalten sollte.“ In keinem Fall solle das maximale Recyclingziel definiert werden, weil dann die Entwicklung und Umsetzung von neuen Verfahren des Recyclings verhindert würden. Die bereits vorhandenen Demontage- und Verwertungsstrukturen, die durch die private Entsorgungswirtschaft in den vergangenen Jahren geschaffen worden seien, müssten bei der Umsetzung der Regelung vorrangig berücksichtigt werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (BDE) Schönhauser Str. 3 50968 Köln Telefon: 0221/9347000 Telefax: 0221/93470090

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