Pressemitteilung | BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V.

BDE-Modell für eine privatisierte Hausmüllentsorgung

(Köln) - Die Brüsseler Debatte um das Thema „Daseinsvorsorge“ erzwingt an solchen Stellen Umdenken, wo eine bestimmte Art von Service bislang hoheitlich und monopolistisch vorgehalten und geleistet wurde. Diese Sachverhalte europakonform fortzuentwickeln, stößt auf mancherlei Widerstände – so etwa in Deutschland auf den Widerspruch der Kommunen, wenn es um Liberalisierungstendenzen geht.

Um die weitgehend theoretisch geführte Diskussion durch ein konkretes Beispiel verständlicher zu machen, hat der BDE ein Grundsatzpapier formuliert. Es zeigt am Beispiel der Liberalisierung des deutschen Entsorgungsmarktes, was gemeint ist, wenn man von „Daseinsvorsorge“ in dem Sinne redet, wie der BDE meint, dass die Kommission den Begriff verwendet. Um zu zeigen, wie es funktionieren könnte, wenn etwa der Hausmüllsektor liberalisiert würde, wurde das Modell entwickelt.

Städte und Gemeinden haben in Deutschland „Daseinsvorsorge“ bislang weitestgehend auch als „Wir erledigen die Aufgabe mit eigenen Kräften“ verstanden. So ist – aus kommunaler Sicht - die für die „Daseinsvorsorge“ konstitutive „Gewährleistungsverantwortung“ immer auch untrennbar mit der „Durchführungsverantwortung“ gekoppelt. Hier setzen die Überlegungen an, die solchermaßen abgeschirmten Dienstleistungsmärkte für den Wettbewerb zu öffnen. Wenn sich nämlich die Kommunen auf die „Gewährleistung“ beschränken, kann die operative Erledigung der Aufgaben durch private Unternehmen erfolgen. Das entspräche dann auch dem von der EU gewollten Regime, so der BDE

Der BDE meint, entsprechend der europäischen Wertehierarchie, dass ein Rückzug der öffentlichen Hand aus dem operativen Geschäft der Entsorgung geboten sei. Die Kommunalbetriebe könnten sich zwar weiterhin am Markt bewegen, dann aber zu identischen Konditionen wie die private Branche und ohne jegliche Vorabdotation mit Kommunalaufträgen, steuerlichen Besserstellungen oder Quersubventionierungen aus dem "Staatssäckl".

Der BDE möchte die „Flächenverträge“ auflösen und zu einem direkten Vertragsverhältnis zwischen dem Grundstücksbesitzer und einem Entsorgungsunternehmen kommen. Jeder Eigentümer soll sich seinen Entsorger selbst aussuchen können und mit diesem den Preis für die Dienstleistung shandeln.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (BDE) Schönhauser Str. 3 50968 Köln Telefon: 0221/9347000 Telefax: 0221/93470090

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