Pressemitteilung | BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V.

BDE fordert dringende Reform der Wasserwirtschaft

(Köln) - Eine dringende Reform der deutschen Wasserwirtschaft fordert der BDE in seiner jüngsten Stellungnahme. Ziel müsse die Umstrukturierung der deutschen Wasserwirtschaft zu konkurrenzfähigen Wettbewerbern sein, die die gesamte Palette komplexer wasserwirtschaftliche Projekte anbieten können, so Jürgen Kern, Vorsitzender des Fachbereichs VpA-Wasserwirtschaft im Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. – BDE (Köln).

Der nun veröffentlichte Endbericht des Forschungsvorhabens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie „Optionen Chancen und Rahmenbedingungen einer Marktöffnung für eine nachhaltige Wasserversorgung“ zeige Wege für mehr Wettbewerb auf - ohne Abstriche an Qualität, Sicherheit, Umwelt- und Gesundheitsschutz zu machen.

Nur echter und fairer Wettbewerb biete die Chance für mehr Wirtschaftlichkeit und sei Auslöser für Innovationen. Kern: „Neben der steuerlichen Gleichstellung der Wasserver- und Abwasserentsorgung fordern wir die Umsetzung der rechtlichen Vorschriften zur Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf private Dritte in den Landeswassergesetzen.“

Der BDE begrüße die Forderungen der Gutachter nach mehr Wettbewerb zur Nutzung von Kostensenkungs- und Rationalisierungspotenzialen sowie Synergieeffekten. Angesichts der Besonderheiten der Trinkwasserversorgung werde dem Wettbewerb im Markt nur eine marginale Chance eingeräumt. Um so bedeutender sei der Wettbewerb um den Markt. Die Ausschreibung der Konzession stelle sicher, dass die Chancen für mehr Wirtschaftlichkeit und Innovationen gewahrt werden. Für alle Marktteilnehmer, seien es öffentlich-rechtliche oder privatwirtschaftliche, müssten die gleichen Wettbewerbsbedingungen gelten. Liberalisierung der Wasserwirtschaft heiße für die Wasserexperten des BDE, dass Wettbewerbsbeschränkungen wegfallen, betont Kern. Eine ungeordnete Freigabe des Wassermarktes mit Qualitätsdumping und ohne Rücksicht auf den Gewässerschutz werde entschieden abgelehnt.

„Wettbewerbsfähige deutsche Wasserwirtschaftsunternehmen sind auch in der Lage sich am deutschen Markt gegenüber der ausländischen Konkurrenz zu behaupten“, unterstreicht Kern. Dies wiederum sei eine wichtige Voraussetzung zur Steigerung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit.

Die wirtschaftlich-organisatorische Schließung des Wasserkreislaufs böte die Möglichkeit weitere Synergieeffekte und Kostensenkungspotenziale zu nutzen. Die steuerliche Ungleichbehandlung der Wasserver- und Abwasserentsorgung sei dabei ein Hindernis. Man begrüße daher den Vorschlag der Gutachter, diese zu beseitigen. Eine weitere Voraussetzung sei, dass der im Jahr 1996 in das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) eingeführte § 18 a Abs. 2 a, der die Übertagung der Abwasserbeseitigungspflicht auf private Dritte ermöglicht, endlich in den Bundesländern umgesetzt werde, erläutert Kern.

Kritisch bewerte man die Forderung nach einer Preisobergrenzenregulierung. Hier müsse die Frage erlaubt sein, inwieweit diese mit den Prinzipien des Marktes und des Wettbewerbs vereinbar sei.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (BDE) Schönhauser Str. 3 50968 Köln Telefon: 0221/9347000 Telefax: 0221/93470090

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