Pressemitteilung | BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V.

BDE begrüßt Novelle der Altölverordnung

(Köln) - Nachdem der Bundesrat dem vorgelegten Entwurf der Novelle der Altölverordnung im Dezember unter Maßgabe von Änderungswünschen zugestimmt hatte, hat das Bundeskabinett die Novelle der Altölverordnung nunmehr verabschiedet. Mit dieser Verordnung wird die europäische Altölrichtlinie umgesetzt. Der Vorrang der Altölaufbereitung hat jetzt auch in Deutschland seine rechtlichen Grundlagen.

Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. - BDE (Köln) begrüßt, dass nach jahrelanger Diskussion klare Regelungen getroffen wurden. Es wird durch die Bildung von Altöl-Kategorien Klarheit geschaffen, welche Altöle der Aufbereitung zuzuführen sind. Auch wurde die Terminologie der europäischen Richtlinie – wie z.B. „Aufbereitung“ statt „Aufarbeitung“ - in das deutsche Recht übernommen.

Dass Ölfilter nach dem Wunsch des Bundesrates nicht mehr unter den Anwendungsbereich der Altölverordnung fallen, ist vom BDE immer wieder gefordert worden. Diese enthalten nach allen Erfahrungen in der Praxis keine größeren Mengen an Altöl. Damit entfällt auch das ursprünglich vorgesehene Getrennthaltungsgebot für Ölfilter, das die Praxis vor erhebliche Probleme gestellt hätte, und auch nicht erforderlich ist, weil es ausgereifte Techniken zur Trennung von Ölfiltern aus dem Abfallstrom mit anschließender Verwertung gibt. Das dabei anfallende Altöl kann dann ebenfalls einer ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt werden.

Der BDE bedauert, dass Emulsionen und Wasser-Öl-Gemische aus dem Anwendungsbereich der Verordnung herausgenommen wurden. Diese sind in den Erwägungsgründen der europäischen Altölrichtlinie ausdrücklich erwähnt. Die Verordnung muss nunmehr noch den Bundestag passieren.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (BDE) Schönhauser Str. 3 50968 Köln Telefon: 0221/9347000 Telefax: 0221/93470090

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