Pressemitteilung | BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V.

BDE begrüßt Bergversatzverordnung

(Köln) - Weil bundesweit nunmehr gleiche Anforderungen an den Versatz bergbaufremder Abfälle geschaffen würden, begrüßt der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e. V. – BDE (Köln) den jetzt vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf einer Bergversatzverordnung. Bedauert wird von der privaten Entsorgungswirtschaft allerdings, dass ein Recyclingvorrang nur für Metalle festgelegt wurde.

Die Bundesregierung hat in dieser Woche den vom Bundesumweltminister Trittin vorgelegten Entwurf einer Vorordnung über den Bergversatz passieren lassen. Darin werden die Bedingungen fixiert, unter denen bergbaufremdes und bauphysikalisch geeignetes Material in die ausgehöhlten Räume untertage verbracht werden dürfen, um dort Funktionen beispielsweise zur Abwehr vor Bergsenkungen oder zur Verbesserung der Wetterführung zu übernehmen.

Der BDE sieht sich durch die Verordnung und die dazugehörige Verwaltungsvorschrift zur Einstufung des Einsatzes von Abfällen untertage als Abfallverwertung oder Abfallbeseitigung in seinen bisherigen Ansichten bestätigt. Beide Vorschriften stellen die technische und hinsichtlich des Umweltschutzes hohe Qualität des Einbringens geeigneter Abfälle als Versatzmaterial in Salz- oder Kohlebergwerken sicher. Auch die Unterscheidung zwischen einer Verwertungs- und einer Beseitigungsmaßnahme werde trennscharf getroffen.

Allerdings hätten es die Experten des Kölner Verbandes gern gesehen, wenn über die Metalle hinaus auch für andere Stoffe, die sich unter strengen Bedingungen etwa in der Bauwirtschaft noch stofflich verwerten lassen, ein Recyclingvorrang verordnet worden wäre.


Es bleibe zu hoffen, so der BDE, dass der Europäische Gerichtshof Ende Februar 2002 den Anträgen des Generalanwaltes folgt. Dieser war zu dem Schluss gekommen, dass der Versatz mit geeigneten Abfällen beim Vorliegen einer Versatznotwendigkeit eine Verwertungsmaßnahme sei.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (BDE) Schönhauser Str. 3 50968 Köln Telefon: 0221/9347000 Telefax: 0221/93470090

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