BDD-Verhaltensstandards: Verbraucherschutz ist Unternehmensverantwortung - Bundesverband Direktvertrieb zum Weltverbrauchertag am 15. März 2014
(Berlin) - Beim Bundesverband Direktvertrieb Deutschland e.V. (BDD) gehört Verbraucherschutz zur Tradition. Der BDD repräsentiert seit über 45 Jahren seriöse, geprüfte Direktvertriebsunternehmen aus ganz Deutschland. Die BDD-Mitgliedsunternehmen schützen bereits seit 1980 durch die Einhaltung der Verhaltensstandards des Direktvertriebs Verbraucher über das gesetzliche Maß hinaus. Die Einhaltung der Verhaltensstandards kontrolliert und überwacht eine unabhängige Kontrollkommission.
Jochen Acker, BDD-Vorstandsvorsitzender sagt: "Unternehmen genießen bei Verbrauchern ein hohes Maß an Vertrauen, besonders wenn der Verbraucherschutz groß geschrieben wird. Hierfür steht unser Verband. Wir wissen, dass zuverlässiger Verbraucherschutz im Direktvertrieb wichtig ist, deshalb prüft der BDD Unternehmen nach strengen Kriterien und garantiert durch die Verhaltensstandards, dass BDD-Mitgliedsunternehmen Verantwortung für Verbraucherschutz tragen."
BDD-Mitgliedsunternehmen garantieren insbesondere:
- Ein faires Verhalten bei der Anbahnung, dem Abschluss und der Abwicklung eines Vertrages
- Ein Widerrufsrecht auch bei bestellten Vertreterbesuchen (z.B. bei Verkaufspartys)
- Ein Widerrufsrecht auch bei Bestellungen unter 40 Euro
Und darüber hinaus zum Inkrafttreten des neuen Verbraucherrechts ab 13. Juni 2014:
- Eine Beweislastumkehr bei Mängeln zu Gunsten der Verbraucher, d.h. wenn innerhalb eines Jahres ein Mangel an der Ware auftaucht, muss der Verbraucher nicht beweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag
- Ein erweitertes Widerrufsrecht bei Verträgen, die auf Verbrauchermessen und -ausstellungen geschlossen wurden
- Ein erweitertes Widerrufsrecht bei der Lieferung von Hygieneprodukten
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Direktvertrieb Deutschland e.V.
Verena Coscia, Pressesprecherin
Bundesallee 221, 10719 Berlin
Telefon: (030) 23635680, Fax: (030) 23635688