Pressemitteilung | Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. (BDB)

BDB kritisiert EU-Verordnung über staatliche Hilfe

(Duisburg) - Auf massive Kritik und völliges Unverständnis ist beim Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt (BDB) eine EU-Verordnung über die Anwendung staatlicher Beihilfen an kleine und mittlere Unternehmen gestoßen, wie dessen Hauptgeschäftsführer Gerhard v. Haus deutlich machte. Wegen der in der Gemeinschaft bestehenden Überkapazitäten im Verkehrssektor, außer bei Schienenfahrzeugen, sollen bei Unternehmen, die schwerpunktmäßig im Verkehrsbereich tätig sind, Verkehrs- und Transportmittel nicht mehr zu den förderfähigen Investitionskosten zählen.

Bei Anwendung dieser Verordnung würden Existenzgründungen in der Binnenschifffahrt nahezu unmöglich und Modernisierungsmaßnahmen in einem überalterten Schiffsbestand stark behindert.Die vom 12. Januar 2001 datierte Verordnung habe im Bundesministerium für Wirtschaft und bei der Deutschen Ausgleichsbank zu einer restriktiven Handhabung bei der Förderung geführt. Mittel aus den ERP- bzw. Eigenkapitalhilfeprogrammen sollen für die Binnenschifffahrt gestrichen werden.

Die EU-Kommission als Verordnungsgeber beweise mit diesem Förderverbot in ihrer Richtlinie offensichtlich wenig Sachkenntnis über die tatsächliche Lage und die speziellen Verhältnisse im Binnenschifffahrtsgewerbe.Wenn sich ein Partikulier selbständig machen und ein gebrauchtes Schiff kaufen wolle, könne er künftig keine Existenzgründungshilfen bekommen, obwohl sich die Schiffsraumkapazität dadurch nicht erhöhe, sagte v. Haus.

Auch bei Modernisierungsmaßnahmen in die überalterte deutsche Flotte von 50 Jahre bei den Trockenmotorgüterschiffen und 30 Jahren bei den Tankmotorschiffen käme eine Förderung nach der Verordnung nicht mehr in Frage. Wenn die ohnehin geringe Neubautätigkeit in Deutschland durch Zurücknahme der öffentlichen Förderung weiter abnehme, steige das Durchschnittsalter deutscher Schiffe weiter. Das könne und dürfe nicht gewollt sein.

Nach dem Steuerentlastungsgesetz, das eine volle Besteuerung von Buchgewinnen aus Erlösen bei Schiffsverkäufen auch für Reinvestitionen eingeführt habe, die in den Niederlanden unversteuert blieben, würde die Einstellung der Förderung zu einer existenzbedrohenden Situation in der Binnenschifffahrt führen.

Der BDB fordert deshalb durch seinen Sprecher v. Haus von den Bundesministerien für Wirtschaft und Verkehr eine umgehende Klarstellung, daß die Existenzgründung von Binnenschifffahrtsunternehmen nicht durch eine restriktive Förderung unmöglich gemacht oder behindert werde, Modernisierungsmaßnahmen am Schiffsbestand weiterhin in der gewohnten Form durchführbar seien und auch Neubauten weiter durch öffentliche Hilfen, wie in den anderen Wirtschaftssektoren, ermöglicht würden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Binnenschiffahrt e.V. (BDB) Dammstr. 15-17 47119 Duisburg Telefon: 0203/8000650 Telefax: 0203/8000621

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