BDA zum Abschlussbericht der Kommission Scheinselbstständigkeit: Schlimmsten Mängel können durch Nachbesserung beseitigt werden - komplette Rücknahme des Gesetzes wäre weiterhin das Beste
(Köln) - Der Abschlussbericht der Kommission Scheinselbstständigkeit hat die schlimmsten Mängel der zum Jahresanfang in Kraft getretenen Regelungen aufgedeckt. Wenn der Gesetzgeber den Korrekturempfehlungen der Kommission jetzt folgt und das Gesetz nachbessert, kann der Schnellschuss der Bundesregierung ein Stück weit korrigiert werden.
Die große Verunsicherung in den Betrieben wird damit aber kaum beendet, weil auch die jetzt geplanten Regelungen neue Auslegungsfragen aufwerfen und damit die für die betriebliche Praxis dringend erforderliche Klarheit nicht geschaffen wird. Um einen nachhaltigen Schaden an der Entwicklung zu mehr Selbstständigkeit in Deutschland doch noch zu verhindern, wäre es am besten, das Gesetz insgesamt und sofort zurückzunehmen.
Zu begrüßen ist, dass die Kommission neben ihren Empfehlungen zum Bereich Scheinselbstständigkeit vorschlägt, die Beitragshaftung der Arbeitgeber zu beschränken und die Möglichkeit eines vorläufigen Rechtsschutzes zu schaffen. Der Gesetzgeber muss diese beiden von der BDA mehrfach geforderten Änderungen sofort umsetzen.
Abzulehnen ist, dass die Kommission an der Einbeziehung der arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung festhalten will. Angesichts der demographischen Probleme der Rentenversicherung ist es ein großer Fehler, jetzt weitere Personengruppen in ein rein umlagefinanziertes Alterssicherungssystem zwingen zu wollen. Die Kassenlage der Rentenversicherung darf keinen Vorrang vor den Interessen von Selbstständigen am eigenverantwortlichen Aufbau einer rentablen Altersvorsorge haben.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
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