Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)

BDA lehnt Rente mit 60 und Tariffonds ab - statt dessen kapitalgedeckte Altersvorsorge fördern

(Köln) - "Eine Rente mit 60 ist nicht zu finanzieren und mit uns nicht zu machen, schon gar nicht finanziert über Tariffonds", erklärte der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Dr. Dieter Hundt, zu entsprechenden gewerkschaftlichen Forderungen.



Das deutsche Rentensystem kann neben den weltweit ältesten Berufseinsteigern, immer jüngeren Rentnern und steigendem Lebensalter nicht auch noch weitere Belastungen verkraften. Forderungen der Gewerkschaften nach einer Senkung der Altersgrenzen in der Rentenversicherung wies der BDA-Präsident entschieden zurück. Er erinnerte an den beim ersten Gespräch für das Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit im Dezember verabschiedeten Konsens, wonach die gesetzlichen Altersgrenzen in der Rentenversicherung nicht verändert werden. "Ich habe kein Verständnis dafür, dass die Gewerkschaften von dieser noch vor kurzem gemeinsam vereinbarten Position jetzt wieder abrücken."



Insbesondere lehnte Hundt die von den Gewerkschaften erhobene Forderung nach Tariffonds zur Finanzierung der Rente mit 60 ab: "Tariffonds bergen unkalkulierbare Risiken. Wir holen uns doch nicht die Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung auch noch in die Tarifpolitik. Ein Tariffonds bedeutet weitere Abgaben für Arbeitnehmer und Arbeitgeber und damit höhere Lohnzusatz- und Arbeitskosten sowie noch mehr Bürokratie. Dies wäre für den Flächentarifvertrag alles andere als Werbung." Die Tarifpartner haben bisher beim vorzeitigen Ausscheiden auf rein betriebliche Lösungen gesetzt. Dabei muss es bleiben. Kein Unternehmen darf gezwungen werden, erfahrene Mitarbeiter freizusetzen, weil dies ein Tarifvertrag so vorsieht. Genauso wenig dürfen die Unternehmen gezwungen werden, in einen anonymen Fonds einzuzahlen, von dem unter Umständen weder der eigene Betrieb noch die eigene Belegschaft etwas haben."



"Vor allem die kapitalgedeckte, individuelle Altersvorsorge bietet eine tragfähige Option für einen flexiblen Eintritt in den Ruhestand. Nur aus einer kapitalgedeckten Eigenvorsorge können durch zusätzliche Leistungen im Alter versicherungsmathematische Abschläge beim vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand ausgeglichen werden. Auf diese Weise kann ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben auf der Basis beidseitiger Freiwilligkeit mit der Stärkung der betrieblichen und privaten Altersvorsorge verknüpft werden, so wie wir es in der gemeinsamen Erklärung des Bündnisses vom Juli vereinbart haben. Dazu sind wir weiterhin bereit, auch im Rahmen tarifvertraglicher Regelungen. Wir setzen auf Freiwilligkeit statt auf Zwang und auf Wahlfreiheit für Arbeitnehmer und Betriebe, statt auf pauschale Einheitslösungen. Wer für sein Alter selbst vorsorgt, verdient Unterstützung und nicht Belastung durch Steuern und Sozialversicherungsabgaben." Hundt forderte eine baldige Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die private und betriebliche Altersvorsorge.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände

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