Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)

BDA-Hauptgeschäftsführer Dr. Reinhard Göhner: Von einer Einigung zur Zeitarbeit kann keine Rede sein

(Berlin) - Es kann keine Rede davon sein, dass in dem Gespräch bei Bundeswirtschaftsminister Clement zwischen den Zeitarbeitsunternehmen und Gewerkschaften am 12. November eine Einigung zur Zeitarbeit erzielt worden ist, erklärte der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Dr. Reinhard Göhner, der an dem Gespräch teilgenommen hat.

Der Vertreter des Bundesverbandes „Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen“, Volker Enkerts, die Geschäftsführerin des größten deutschen Zeitarbeitsunternehmens Randstad, Heide Franken, und der Vorstand der Initiative „Zukunftsvertrag Zeitarbeit“, Dieter Paulmann, haben der vorgesehenen gesetzlichen Regelung energisch widersprochen. Insbesondere wehren sich diese drei Zeitarbeitsunternehmen und die sie vertretenden Verbände zu Recht gegen die gesetzliche Grundregel, dass ab dem ersten Tag der Tätigkeit in einem entleihenden Unternehmen die dort tarifvertraglich geltenden Bedingungen anzuwenden sind. Die vorgesehene Möglichkeit einer Abweichung während einer einmaligen 6-wöchigen Einarbeitungszeit sei absolut unzureichend, sagte Dr. Göhner.

Lediglich der Vertreter der Interessengemeinschaft Deutscher Zeitarbeitsunternehmen, Werner Stolz, hatte in dem Gespräch mit Minister Clement dessen Konzeption zugestimmt. Alle anderen dort vertretenen Verbände haben dies abgelehnt. Positiv zu würdigen sei die in dem Gespräch getroffene Vereinbarung, dass grundsätzlich nicht die in dem entleihenden Betrieb geltenden umfassenden Arbeitsbedingungen anzuwenden sind, sondern lediglich die geltenden tarifvertraglichen Bedingungen, also kein Equal-Treatement, sondern ein tarifvertragliches Equal-Pay, erklärte Dr. Göhner. Zu begrüßen sei auch die vereinbarte Verlängerung der Übergangsfrist um ein halbes Jahr auf den 1. Januar 2004. Aber es kann in keinem Fall dabei bleiben, dass nur durch Tarifverträge von dem Grundsatz dieses Equal-Pay abgewichen werden kann. Dieses Tarifdiktat ist sowohl aus Sicht der Zeitarbeitsunternehmen als auch aus Sicht der entleihenden Wirtschaft nicht akzeptabel, erklärte Dr. Göhner.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) Breite Str. 29 10178 Berlin Telefon: 030/20330 Telefax: 030/30331055

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