BDA-Funktionäre blockieren Allgemeinverbindlichkeit / IG BAU: Mindestlöhne haben existenzielle Bedeutung
(Bremen) - Streit um den Mindestlohn auch im Maler- und Lackiererhandwerk: Während die Tarifparteien einig sind, blockieren Arbeitgeberfunktionäre vom BDA die Allgemeinverbindlichkeitserklärung der Mindestlöhne. Auf der Bundesfachgruppenkonferenz der gewerkschaftlich organisierten Maler und Lackierer appellierte Andreas Steppuhn, Bundesvorstandsmitglied der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, an die Bundesregierung, "sich nicht länger von den berufsmäßigen Blockieren aus den Chefetagen der deutschen Wirtschaft vorführen zu lassen: Gerade im Hinblick auf die EU-Osterweiterung ist der Mindestlohn für die Unternehmen und ihre 240.000 Beschäftigten von existenzieller Bedeutung," sagte Steppuhn am 26. September in Bremen.
Nach diesem Tarifvertrag erhalten gewerbliche Arbeitnehmer, die 12 Monate ununterbrochen arbeitslos waren, oder Gesellen, die 24 Monate nicht mehr in ihrem Handwerk tätig waren, in den neuen Bundesländern 7,00 EUR (ungelernte Arbeitnehmer) und 9,20 EUR (Gesellen). In den übrigen Bundesländern beträgt der Stundenlohn 7,69 EUR (ungelernte Arbeitnehmer) und 10,53 EUR (Gesellen). Im Februar 2003 wurde der Tarifvertrag Mindestlohn von der IG Bauen-Agrar-Umwelt, dem Hauptverband Farbe, Gestaltung, Bautenschutz und der Maler- und Lackierer-Innung des Saarlandes unterzeichnet. Noch im gleichen Monat wurde beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit die Allgemeinverbindlichkeitserklärung beantragt. Das Ministerium hat den Tarifvertragsparteien Anfang Juli signalisiert, dass auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes eine "Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen im Maler- und Lackiererhandwerk" erlassen wird. Bereits im August wurde diese Bekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Inzwischen versuche es die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) mit immer neuen Winkelzügen, das Ministerium hinzuhalten. Mit angeblich "fehlender Harmonisierung" zwischen Begrifflichkeiten und Systematik der Lohngruppen begründet die BDA eine Ablehnung der längst fälligen AVE-Erklärung. "Die Richtung ist klar, sie wollen den Mindestlohn partout nicht haben, so Steppuhn. Die Bundesregierung müsse nun im Interesse der ganzen Branche dem "Trauerspiel" ein Ende machen, forderte der IG BAU-Vorstand.
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