BDA bekräftigt Bündnisvereinbarungen zur Altersvorsorge
(Berlin) - Die BDA begrüßt die jüngsten tarifvertraglichen Regelungen zur Altersvorsorge. Die Kritik der IG BAU und des Bundeskanzlers an der fehlenden Allgemeinverbindlichkeit weist Arbeitgeberpräsident Hundt entschieden zurück. Die Bundesregierung selbst hat zu Recht eine gesetzliche obligatorische Regelung zur privaten und betrieblichen Altersvorsorge abgelehnt. Eine Allgemeinverbindlicherklärung hätte aber gesetzesgleiche Wirkung auch für Betriebe, die nicht an die Tarifverträge gebunden sind.
Die Arbeitgeber unterstützen betriebliche, tarifvertragliche und einzelvertragliche Regelungen zur Altersvorsorge. Die jüngsten Tarifabschlüsse in der Chemieindustrie sowie in der Metall- und Elektrobranche sind dafür gute Beispiele. Obligatorische Regelungen mit gesetzesgleicher Wirkung sind dagegen der falsche Weg. Die tarifvertraglichen Regelungen zur Altersvorsorge könnten auch in den neuen Bundesländern gelten, wenn nur die tarifgebundenen Arbeitsverhältnisse betroffen wären. Auch der Altersvorsorgetarifvertrag für die westdeutschen Bauarbeitnehmer gilt ohne Allgemeinverbindlicherklärung lediglich für die tarifgebundenen Arbeitsverhältnisse. Die Tarifvertragsparteien haben es damit selbst in der Hand, eine tarifvertragliche Regelung - wie in vielen anderen Bereichen der deutschen Wirtschaft geschehen - herbeizuführen.
Mit den unterschiedlich gestalteten Tarifverträgen zur Altersvorsorge setzen die Tarifpartner die Bündnisvereinbarung zur Altersvorsorge, in der von einer Allgemeinverbindlicherklärung keine Rede ist, um. Ein gesetzliches Obligatorium oder eine gesetzesgleiche Regelung durch Allgemeinverbindlicherklärung lehnen die Arbeitgeber weiterhin ab.
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