Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)

BDA begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts / Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld muss aus Steuermitteln finanziert werden

(Berlin) - Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Verfassungswidrigkeit des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld bestätigt die BDA in ihrer langjährigen Kritik. Der Gesetzgeber muss jetzt, wie auch von der BDA bereits im Verfassungsgerichtsverfahren vorgeschlagen, eine Steuerfinanzierung der bisherigen Arbeitgeberleistungen zum Mutterschaftsgeld vorsehen. Als familienpolitische Leistung und damit gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld systemgerecht aus Steuermitteln zu finanzieren.

Der Gesetzgeber hat in diesem Jahr im Rahmen der Gesundheitsreform bereits beschlossen, das Mutterschaftsgeld aus der Beitragsfinanzierung herauszunehmen und durch Steuermittel zu finanzieren. Folgerichtig sollte in das künftig steuerfinanzierte Mutterschaftsgeld auch der bislang arbeitgeberfinanzierte Zuschuss einbezogen werden.

Allein durch die Finanzierung aus Steuern kann eine Regelung herbeigeführt werden, die der Verfassung und insbesondere dem Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 2 GG gerecht wird und gleichzeitig die Personalzusatzkosten senkt. Die Ausweitung des heutigen Umlageverfahrens auf alle Betriebe ist dazu keine Alternative.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: 030/20330, Telefax: 030/20331055

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