BBV unterzeichnet Rahmenvereinbarungen für Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen
(München) - Der Bayerische Bauernverband und der Bauernverband Baden-Württemberg haben mit den Vorhabenträgern für die Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen Südlink und Südostlink (TenneT und TransnetBW) Rahmenvereinbarungen abgeschlossen. Für Bauernpräsident Günther Felßner ein gewaltiger Schritt, da der Bauernverband den Bau dieser Leitungen ablehnt und vielmehr auf eine klimafreundliche regenerative Energieversorgung auf regionaler Ebene setzt.
"Auch wenn es mir nicht gefällt, aber diese Trassen werden schnell kommen! Das heißt aber nicht, dass ich sie begrüße! Allerdings wenn diese Leitungen jetzt schon gebaut werden, dann müssen wir als Bauernverband dafür Sorge tragen, dass die Interessen der betroffenen Grundeigentümer berücksichtigt werden. Hierfür braucht es ein solides Fundament für einen fairen Ausgleich der Interessen der Grundstückseigentümer und transparente Informationen. Und genau diesen Grundstein haben wir heute mit der Rahmenvereinbarung gelegt", begründet Bauerpräsident Günther Felßner diesen Schritt. Über zwei Jahre hatten der Bauernverband und die Vorhabenträger TenneT und TransnetBW hart, aber sachlich verhandelt.
"Wir wollten diese Stromtrassen nie, wir lehnen sie ab. Wir stehen unverändert für eine ausreichende regionale Energieversorgung auf Basis dezentral verfügbarer Energiequellen - die Landwirtschaft ist hier Teil der Lösung. Damit könnten wir uns Stromautobahnen von Nord nach Süd sparen. Ich kenne niemanden, der freiwillig Hochspannungs-Übertragungsleitungen in seinem Grund und Boden liegen haben möchte", so der Bauernpräsident. Felßner sieht aber die Realität und die Notwendigkeit, unter diesen Bedingungen den Grundeigentümern eine möglichst gute Position für die Inanspruchnahme ihres Grund und Bodens zum Leitungsbau zu geben. "Unter den aktuellen Bedingungen ist es die Aufgabe des Bayerischen Bauernverbandes, für die durch die Leitungsbaumaßnahmen betroffenen Grundeigentümer verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen und der volkswirtschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden."
Zwei intensive Verhandlungsjahre
Dr. Werner Götz, Vorsitzer der Geschäftsführung von TransnetBW, beschreibt das Spannungsfeld, in dem die Rahmenvereinbarung entstanden ist: "Uns allen ist klar, dass sich kein Eigentümer oder Landwirt solch einen Eingriff in seinen wertvollen und fruchtbaren Boden wünscht. Deshalb unternehmen wir große Anstrengungen, diese zu minimieren und entstandene Schäden fair und gemäß den gesetzlichen Grundlagen zu entschädigen. Denn uns ist klar - wir sind und bleiben mit SuedLink Gast auf fremdem Eigentum."
TenneT und TransnetBW haben sich mehr als zwei Jahre intensiv mit den zuständigen Vertretern der Landesbauernverbände ausgetauscht. Wie wegweisend das heutige Ergebnis ist, betont Tim Meyerjürgens, Mitglied der Geschäftsführung von TenneT: "Wir brauchen Verbindungen wie SuedLink und SuedOstLink, um die Versorgung mit Strom sicher, umweltfreundlich und bezahlbar zu gestalten. Dabei müssen aber berechtige Belange angemessen berücksichtigt werden. Dazu gehören ganz besonders die Interessen der Landwirte. Mit den Rahmenvereinbarungen haben wir innerhalb des bestehenden Regulierungsrahmens eine faire Regelung gefunden. Das war nur möglich, weil die landwirtschaftlichen Vertreter zwar hart in der Sache, aber immer konstruktiv verhandelt haben.”
Hintergrund
Die rund 700 km lange SuedLink-Verbindung verläuft mit Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Thüringen, Hessen, Bayern und Baden-Württemberg durch insgesamt sechs Bundesländer. Der etwa 758 Kilometer lange SuedOstLink, bestehend aus den Vorhaben 5 und Vorhaben 5a, verläuft von den Netzverknüpfungspunkten Klein Rogahn, westlich von Schwerin und Wolmirstedt bei Magdeburg zum Netzverknüpfungspunkte ISAR bei Landshut. Die gemeinsam abgestimmte Rahmenvereinbarung dient als Grundlage für die Entschädigung aller Eigentümer sowie der betroffenen Flächenbewirtschafter unabhängig von einer Verbandsmitgliedschaft. Sie sieht Regeln für die Entschädigung der Flächeninanspruchnahme sowie für die Einschränkung der Bewirtschaftung vor und nach der Bauphase der Erdkabelprojekte vor.
Quelle und Kontaktadresse:
Bayerischer BauernVerband (BBV)
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