BBU rückt Probleme der Gasförderung in den Mittelpunkt der Anhörung zum Niedersächsischen UVP-Gesetz (#UVPGesetz)
(Bonn/Hannover) - Auf der Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz des Niedersächsischen Landtags zum Entwurf des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) in der vergangenen Woche hat der als Experte eingeladene Oliver Kalusch vom Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.) die Probleme der Gasförderung in den Mittelpunkt seiner Ausführung gestellt.
Der BBU fordert nicht nur die Ausweitung der UVP-Pflicht auf weitere Vorhaben, bei denen nach Gas gebohrt wird. Er betont auch, dass die materiellen Anforderungen erhöht werden müssen. Dazu bedarf es in einem ersten Schritt der Auswertung von Schadensereignissen und Prüfberichten von Sachverständigen. Die so gewonnenen Erkenntnisse können dann beispielsweise über eine Änderung der niedersächsischen Tiefbohrverordnung zu schärferen Anforderungen führen. Zur Anhörung hat der BBU eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben.
Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu:
"Das UVP-Recht besitzt erhebliche Lücken. So besteht für Bohrungen zwischen 1.000 Metern und der Erdoberfläche häufig keine UVP-Pflicht.
Die Probleme mit derartigen Bohrungen werden bei der Aufsuchung und Gewinnung von Kohleflözgas deutlich. So existieren in Australien große Probleme mit Absenkungen des Grundwasserstandes. Zudem kann freigesetztes Methan bis zur Oberfläche aufsteigen und Gewässer kontaminieren. Ebenfalls existiert keine UVP-Pflicht für Sauergasbohrungen. Sauergas kann erhebliche Mengen an Schwefelwasserstoff enthalten, das lebensgefährlich beim Einatmen ist. Das Unfallgeschehen zeigt, dass auch diese UVP-Lücke dringend geschlossen werden muss."
Weiter erläutert Oliver Kalusch: "Dies alleine reicht allerdings nicht.
Denn eine UVP-Pflicht führt nur zu einer Beteiligung der Öffentlichkeit.
Weitergehende Anforderungen als es das Fachrecht bereits vorsieht, können im Rahmen einer UVP nicht gestellt werden. Deshalb sind fachgesetzliche Anforderungen im Bergrecht, beispielsweise in der Tiefbohrverordnung, zu verankern. Dabei bedarf es klarer Anforderungen.
Schadensereignisse sind erstens zu verhindern. Versagen die hierfür erforderlichen Maßnahmen, sind die Auswirkungen so weit wie möglich zu begrenzen. Unabhängig hiervon sind angemessene Abstände zwischen sensiblen Objekten und Gebieten und dem jeweiligen Bohrvorhaben festzulegen. Was im Störfallrecht für Industrieanlagen gängige Praxis ist, muss auch für Gasbohrungen übernommen werden."
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V. (BBU)
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