BBU reagiert empört auf die nächtliche Räumung des Protest-Camps im Stuttgarter Schlossgarten
(Bonn / Stuttgart) - Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) hat mit Empörung auf die nächtliche Räumung des Protest-Camps im Stuttgarter Schlossgarten reagiert. "Rund 2000 Polizeibeamte waren im Einsatz und trotz dieser martialen Übermacht kam es noch zu Schlagstockeinsätzen. Das ist nicht hinnehmbar", kritisiert der BBU in einer Pressemitteilung. Scharfen Protest erhebt der BBU auch gegen die inzwischen begonnene Fällung von Bäumen im Stuttgarter Schlossgarten. "Ein wertvoller Baumbestand wird vernichtet, um ein sinnlosses Bahnprojekt durchzupeitschen", so der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen und Umweltverbände.
Am Dienstag (14. Februar) hatte der BBU bei der Staatsanwaltschaft in Stuttgart eine Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht. Mit der Strafanzeige sollte u. a. ein Baustopp und damit der Schutz der Bäume erwirkt werden. Mit der Strafanzeige hat der BBU grundsätzlich eine Überprüfung des Projektes Stuttgart 21, und des dazu gehörigen sogenannten Stresstests und der dazu im Zusammenhang stehenden Volksabstimmung, auf strafrechtliche Verstöße durch verschiedene Institutionen und Personen beantragt. Der zum geschäftsführenden Vorstand des BBU gehörige Prof. Dr. Jürgen Rochlitz erklärte, dass sowohl bei der Schlichtung als auch bei dem durchgeführten Stresstest, wie auch im Vorfeld der Volksabstimmung, mehrfach der Verdacht nahe lag, dass die positive Einschätzung des Projekts mit Hilfe von Manipulationen, Täuschungen und sogar Betrug zustande gekommen ist. Rochlitz wörtlich:
"Vor allem aber wollen wir verhindern, dass ein über fünf Milliarden teures Projekt von der DB AG weiter vorangetrieben wird,
- obwohl von der DB AG keine neuesten Kostenschätzungen vorliegen, die aber sicher die vorgesehene Projektgrenze von fünf Mrd. Euro übersteigen werden;
- obwohl eine Fülle von Ungereimtheiten, Täuschungen und Manipulationen das Projekt verklärt haben;
- obwohl eine Reihe von Planfeststellungen entweder überhaupt nicht stattgefunden haben oder - wie im Fall der gestiegenen Grundwasserentnahme -
dringend erfolgen müssten wegen fehlender Umweltverträglichkeitsprüfung;
- obwohl ein Baurecht für das Gesamtprojekt noch in weiter Ferne liegt."
Der BBU hat sich bei seiner Strafanzeige im Wesentlichen auf kritische Expertendarstellungen gestützt. Der Wortlaut der Strafanzeige kann auf Wunsch übermittelt werden.
Der BBU solidarisiert sich weiterhin mit dem Widerstand gegen das teure und überflüssige Projekt Stutgart 21 und spricht sich gegen eine Kriminalisierung der Aktivistinnen und Aktivisten aus. Der BBU unterstützt den Aufruf zur Teilnahme an einer Protest-Kundgebung am Samstag (18. Februar), die um 14.30 Uhr am Stuttgarter Schlossplatz beginnen wird. Weitere Informationen dazu unter www.kopfbahnhof-21.de. Konkrete Informationen über den Ablauf der Räumung im Schlossgarten gibt es auf der Internetseite der BBU-Mitgliedsorganisation Robin Wood unter www.robinwood.de.
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Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V. (BBU)
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