Pressemitteilung | Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) - Bundesgeschäftsstelle und Landesverband Nordrhein-Westfalen

Bayerischer Landtag fordert kostendeckenden Betreuungszuschlag / Keine weitere Verzögerung bei Leistungsverbesserungen

(Essen) - Der Ausschuss für Soziales, Familie und Arbeit des Bayerischen Landtags hat die Pflegekassen in Bayern aufgefordert, die landesweite Umsetzung des § 87 b SGB XI durch eine unbürokratische und kostendeckende Regelung zu ermöglichen. Für den Betreuungszuschlag zur Finanzierung neuer Betreuungskräfte wurden bis dato nur in Einzelverhandlungen zwischen Pflegekassen und Pflegeeinrichtungen unterschiedliche Vergütungen vereinbart. Für zahlreiche Einrichtungen war eine Umsetzung des zusätzlichen Betreuungsangebots wirtschaftlich nicht tragbar, da die angebotene Vergütungshöhe nicht kostendeckend war.

Nach Ansicht des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen ist jedoch "der Weg der Kassen über individuelle Vereinbarungen" mit den Leistungserbringern nicht zu beanstanden. Das Ministerium ruft die Einrichtungen zum Schiedsstellenweg auf, "soweit die Kassen hier zu niedrigere Vergütungsangebote machen".

Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) widerspricht dieser Einschätzung: "Seit 1. Juli 2008 warten die Pflegebedürftigen in Bayern auf das gesetzlich vorgesehene zusätzliche Betreuungsangebot." Eine schnelle landesweite Umsetzung sei deshalb nicht über Einzelverhandlungen, sondern lediglich über landesweite Regelungen möglich.

Knieling kritisiert den Verweis auf die Möglichkeit zur Auseinandersetzung vor der Schiedsstelle: "Langwierige juristische Verfahren können nicht die Lösung sein." Bereits jetzt seien die ersten Anspruchsberechtigten verstorben. "Wir fordern die Pflegekassen auf, endlich die Interessen von Betroffenen, Pflegeeinrichtungen und Politik zu berücksichtigen und eine flächendeckende Umsetzung des zusätzlichen Betreuungsangebots durch eine landesweite Regelung sicher zu stellen."

Hintergrund: Seit Juli 2008 dürfen vollstationäre Pflegeeinrichtungen so genannte Betreuungsassistenten für die zusätzliche Betreuung und Aktivierung pflegebedürftiger Bewohner mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung einstellen. Dafür haben die Einrichtungen Anspruch auf leistungsgerechte Zuschläge zur Pflegevergütung, die von den Pflegekassen zu tragen sind.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) Nicole Meermann, Pressereferentin Im Teelbruch 132, 45219 Essen Telefon: (02054) 9578-0, Telefax: (02054) 9578-40

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