Bayerischer Landkreistag macht Front gegen Benachteiligung von Ingenieuren
(München) Der Benachteiligung von bauvorlageberechtigten Ingenieuren bei sogenannten Architektenwettbewerben kommunaler Auftraggeber tritt nun auch der Bayerische Landkreistag entgegen. In seinem am 16. Januar 2001 an alle Landkreise gerichteten Rundschreiben empfiehlt der Landkreistag, den Reformvorschlägen des Wettbewerbsausschusses der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau zu folgen.
Mit dieser Entscheidung trägt das kommunale Spitzengremium der vehementen Kritik an der Diskriminierung von Ingenieuren bei Wettbewerben um öffentliche Bauprojekte Rechnung. Da Ingenieure und Architekten vom Gesetzgeber gleichermaßen mit der unbeschränkten Bauvorlageberechtigung ausgestattet sind, rügte die Vertreterversammlung der Kammer Beschränkungen der Wettbewerbsteilnahme auf Architekten als "quasi-Berufsverbot" für Ingenieure.
Mit Freude und Genugtuung begrüßte Kammerpräsident Prof. Karl Kling im Beisein von Mitgliedern des Wettbewerbsausschusses der Kammer deshalb die Aufforderung des Landkreistages, entsprechend den Vorschlägen der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau zu verfahren.
Baukunst sei mehr als nur Architektur, stellte Kling fest. Heimat, die unmittelbar die Lebensqualität jedes einzelnen Bürgers präge, entstehe im Bauteam von Ingenieuren und Architekten. Gleichberechtigung sei daher "weniger eine Forderung, denn eine Selbstverständlichkeit." Die Bauvorlageberechtigung von Ingenieuren verbürge dieselbe planerische Qualität wie die von Architekten und sei gepaart mit einem vertieften Verständnis für ingenieurtechnische Belange. Selbst wer sich dieser Ansicht verweigert, so Kling, muss zugestehen, dass für die Planungsqualität in Bayern schon deshalb keine Gefahr besteht, weil der spätere Auftragnehmer aus dem Wettbewerb hervorgeht. Die Ingenieure Bayerns seien bereit, sich dem Wettbewerb mit den Architekten zu stellen und ihre schöpferische Leistungsfähigkeit zu beweisen.
Kling fügte hinzu, dass die Kammer mit ihrem Wettbewerbsausschuss über ein Organ verfüge, welches einen - im Sinne der Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens (GRW) und anderer Vergabevorschriften - reibungslosen und anfechtungsfreien Ablauf des Wettbewerbsverfahrens sicherstelle. Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau ruft daher alle Vergabestellen auf, sich zum Zwecke der vertraulichen Beratung an die Mitglieder ihres Wettbewerbsausschusses zu wenden.
Quelle und Kontaktadresse:
Bayerische Ingenieurekammer Bau
Einsteinstr. 1-3
81675 München
Telefon: 089/4194340
Telefax: 089/41943420
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